44-€-Freigrenze

Mehr Netto vom Brutto dank Prepaid-Guthabenkarte

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
31 Okt. 2018

Wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer entlohnt, zum Beispiel in Form des monatlichen Gehalts, des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes oder eines Bonus, fallen auf diese Lohnbestandteile gewöhnlich Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge an. Gleiches gilt grundsätzlich auch für gewährte Dienst- und Sachleistungen wie die unentgeltliche Überlassung eines Dienstwagens für private Zwecke.

Um den Nettolohn des Arbeitnehmers zu optimieren, können die Arbeitsparteien sich die 44-€-Freigrenze des Einkommensteuergesetzes zunutze machen, nach der Sachbezüge steuer- und abgabenfrei bleiben, wenn sie pro Arbeitnehmer und Monat nicht mehr als 44 € betragen.

Um die 44-€-Freigrenze zur Nettolohnoptimierung zu nutzen, können Arbeitgeber Prepaid-Guthabenkarten an ihre Belegschaft verteilen und diese monatlich mit 44 € aufladen. Das funktioniert sogar im Wege einer Entgeltumwandlung von Bar- in Sachlohn.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttoarbeitslohn von 3.000 € pro Monat vereinbart mit seinem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag, dass er zukünftig nur einen Bruttoarbeitslohn von 2.956 € sowie zusätzlich eine Prepaid-Guthabenkarte erhält, die der Arbeitgeber allmonatlich mit 44 € auflädt.

Das Finanzamt sieht diese Karte in der Regel als Sachbezug an, der im Zeitpunkt der monatlichen Aufladung als zugeflossen gilt, so dass 44 € pro Monat steuer- und beitragsfrei bleiben. Wann die Karte vom Arbeitnehmer für Einkäufe eingesetzt wird, spielt steuerlich keine Rolle. Wichtig ist aber, dass der 44-€-Grenzwert eingehalten wird und der Arbeitnehmer neben der Karte keine weiteren Sachbezüge erhält. Steuerliche Anerkennung findet das Modell zudem nur, wenn die Karte lediglich für den Einkauf von Waren und Dienstleistungen genutzt werden kann und Barauszahlungen sowie der Erwerb von Fremdwährungen ausgeschlossen sind. Die Karte darf ferner keine Geldüberweisungsfunktion haben und keine Überziehung ermöglichen.

Das könnte Sie interessieren

27Apr.2016

Jobticket: Monatliche Freigrenze von 44 € kann auch für Jahreskarten gelten

Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Jobticket zu dem gleichen Preis, den er zuvor mit dem Verkehrsträger ausgehandelt hat, bleibt dieser Vorgang ohne lohnsteuerliche ...

Mehr erfahren
29Nov.2018

44-€-Freigrenze: Wann Krankenversicherungsschutz als Sachlohn steuerfrei bleiben kann

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern pro Monat Sachbezüge im Wert von maximal 44 € steuerfrei zuwenden. Geldzuwendungen fallen aber nicht unter diese Freigrenze, so ...

Mehr erfahren
22Okt.2020

Homeoffice: Telefonkosten des Arbeitnehmers können mit Pauschale abgesetzt oder steuerfrei erstattet werden

In Zeiten der Corona-Pandemie arbeiten viele Arbeitnehmer mittlerweile tageweise oder komplett von zu Hause aus. Die Tätigkeit im Homeoffice ist oftmals nicht in den Arbeitsverträgen ...

Mehr erfahren
24Apr.2017

Unfall: Versteuerung von Rentenversicherungsbeiträgen der gegnerischen Versicherung

Als Arbeitnehmer sehen Sie es vermutlich jeden Monat auf Ihrer Lohnabrechnung: Der Rentenversicherungsbeitrag von aktuell 18,7 % wird zur Hälfte vom Arbeitgeber und zur Hälfte ...

Mehr erfahren
18Sept.2017

Private Krankenzusatzversicherung: Arbeitgeberzuschuss fällt unter die 44-€-Grenze

In der Regel sind Zuwendungen oder Vorteile, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zukommen lässt, bei diesen lohnsteuerpflichtige Einkünfte. Ausnahmen von der Regel ...

Mehr erfahren
11Okt.2016

Erholungsbeihilfe: Arbeitgeber kann Urlaub des Arbeitnehmers steuergünstig bezuschussen

Wollen Arbeitgeber die Urlaubskasse ihrer Arbeitnehmer aufbessern, können sie ihnen pauschal besteuerte Erholungsbeihilfen zahlen. Das Einkommensteuergesetz begünstigt Zahlungen ...

Mehr erfahren