Angaben vergessen

Änderung bestandskräftiger Bescheide

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
09 Dez. 2018

Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung erstellen, versuchen Sie natürlich, darin alle relevanten Sachverhalte zu erfassen. Was ist allerdings, wenn Sie nach einiger Zeit feststellen, dass Sie eine Steuerbescheinigung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen vergessen haben und Sie daraus noch Steuer erstattet bekommen würden? Ist es dann noch möglich, dass der bereits bestandskräftige Bescheid noch geändert wird, obwohl Sie selbst daran schuld sind, dass das Finanzamt die Bescheinigung erst so spät bekommt? Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) musste dies entscheiden.

Der Kläger erzielte in den Jahren 2010 bis 2012 neben geringfügigen Einkünften aus gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit noch Einkünfte aus Kapitalvermögen. In den eingereichten Einkommensteuererklärungen der entsprechenden Jahre beantragte er die Günstigerprüfung, woraufhin die Kapitalerträge der tariflichen Einkommensteuer unterworfen wurden. Nach Eintritt der Bestandskraft der Bescheide erklärte der Kläger am 10.12.2014 bisher nichterklärte Kapitalerträge. Diese hatten nur teilweise dem inländischen Steuerabzug unterlegen. Das Finanzamt lehnte eine Änderung der Bescheide ab, da dies insgesamt zu einer Steuererstattung führen würde. Zwar würde sich in allen Jahren die bisher festgesetzte Einkommensteuer erhöhen, aber unter Anrechnung der Kapitalertragsteuer, des Solidaritätszuschlags sowie der anrechenbaren ausländischen Quellensteuer ergäben sich Erstattungen. Eine Änderung komme auch deshalb nicht in Betracht, da den Kläger ein grobes Verschulden treffe.

Das FG gab jedoch dem Kläger recht. Auch eine zu niedrige Steuerfestsetzung kann eine Beschwer auslösen, sofern sich die Festsetzung in bindender Weise auf einem anderen rechtlichen Gebiet ungünstig auswirkt. Das ist hier der Fall, da die durch Steuerabzug erhobene Einkommensteuer nur angerechnet wird, soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte entfällt und keine Erstattung beantragt wurde. Inwiefern eine nachträglich bekanntgewordene Tatsache zu einer höheren oder einer niedrigeren Steuer führt, ist nicht von den Steueranrechnungsbeträgen abhängig. Unstreitig trifft den Kläger ein grobes Verschulden. Dies ist aber unbeachtlich, denn es besteht ein Zusammenhang zwischen dem steuererhöhenden Vorgang und der steuerermäßigenden Tatsache. Außerdem stellen nicht dem Steuerabzug unterworfene Kapitaleinkünfte immer steuererhöhende Tatsachen dar.

Hinweis: Sollten Sie einmal feststellen, dass etwas bei einer Steuererklärung vergessen wurde, helfen wir Ihnen gern dabei, dies mit dem Finanzamt zu klären.

Das könnte Sie interessieren

06März2018

Änderungsbescheid: Aufhebung und Änderung von Vorläufigkeitsvermerken

Wenn Sie einen Steuerbescheid vom Finanzamt erhalten, kann es sein, dass dieser in bestimmten Punkten vorläufig ist. Das bedeutet, dass das Finanzamt den Bescheid in einigen ...

Mehr erfahren
10Aug.2018

Einspruchsfrist: Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung

Wenn Sie einen Bescheid erhalten, enthält dieser üblicherweise eine Rechtsbehelfsbelehrung, in der steht, auf welche Weise und innerhalb welcher Frist Sie Einspruch gegen ...

Mehr erfahren
01Dez.2016

Grunderwerbsteuer: Welche Fehler den Grunderwerbsteuerbescheid unwirksam machen

Wenn das Finanzamt einen Bescheid für Sie erlässt, muss es sich an bestimmte Vorgaben halten, damit der Bescheid rechtskräftig ist. Diese Vorgaben können sich sowohl auf ...

Mehr erfahren
27Aug.2018

Schätzungsbescheid: Dokumentationsanforderung bei Schätzung durch das Finanzamt

In der Regel erlässt das Finanzamt Bescheide, wenn eine Steuererklärung eingereicht wurde. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen der Steuerpflichtige seine Erklärung ...

Mehr erfahren
13Jan.2018

Verfahrensrecht: Rechtzeitiger Einspruch beim unzuständigen Finanzamt

Sie haben vom Finanzamt einen Bescheid erhalten, in dem ein Fehler zu Ihren Ungunsten enthalten ist? Dann sollten Sie Einspruch bei dem Finanzamt einlegen, von dem der Bescheid ...

Mehr erfahren
22Juni2020

Rechtsstreit über Gesamthandsgewinn: Personengesellschafter ist nicht klagebefugt

Ist der Gesamthandsgewinn einer Personengesellschaft streitig, den das Finanzamt in einem Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ...

Mehr erfahren