Anlage EÜR 2017

Einnahmegrenze von 17.500 € für formlose Gewinnermittlung ist abgeschafft

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
14 Jan. 2018

Bislang mussten Selbständige und Gewerbetreibende keine standardisierte Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR) in elektronischer Form bei ihrem Finanzamt abgeben, wenn ihre Betriebseinnahmen weniger als 17.500 € pro Jahr betrugen. In diesem Fall konnten sie eine formlose Gewinnermittlung auf Papier einreichen.

Mit einem aktuellen Schreiben hat das Bundesfinanzministerium die Vordrucke der Anlage EÜR für das Jahr 2017 veröffentlicht und darauf hingewiesen, dass die Vereinfachungsregelung für die formlose Abgabe ab 2017 aufgehoben wird.

Hinweis: Selbständige und Gewerbetreibende sind nun also unabhängig von der Höhe ihrer Betriebseinnahmen zur Abgabe einer standardisierten Einnahmenüberschussrechnung in elektronischer Form verpflichtet. Es ist damit zu rechnen, dass die Finanzämter Gewinnermittlungen auf Papier zurückweisen werden. Eine formlose Abgabe in Papierform kann für das Jahr 2017 nur noch über eine Härtefallregelung der Abgabenordnung erreicht werden. Hierzu müssen Betroffene einen entsprechenden Härtefallantrag bei ihrem Finanzamt stellen und darlegen, dass ihnen die standardisierte elektronische Abgabe wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn sie die technischen Möglichkeiten für die Internetnutzung nur mit einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand schaffen können oder wenn sie nach ihren Kenntnissen und Fähigkeiten nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sind, das Internet zu nutzen. Gibt das Finanzamt dem Antrag statt, darf die Einnahmenüberschussrechnung auf dem Papiervordruck der Anlage EÜR (und ggf. weiterer Anlagen) abgegeben werden.

Das könnte Sie interessieren

01Sept.2018

Einnahmenüberschussrechner: Wann auf eine Anlage EÜR verzichtet werden kann

Seit dem Steuerjahr 2017 müssen Selbständige und Gewerbetreibende ihre Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) grundsätzlich in einer standardisierten Anlage EÜR erfassen ...

Mehr erfahren
17Feb.2019

EÜR 2018: Anlage SZ berücksichtigt neue BFH-Rechtsprechung

Einzelunternehmen mussten bisher zur Ermittlung ihrer steuerlich nicht abziehbaren Schuldzinsen die Anlage SZE zu ihrer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) beim Finanzamt ...

Mehr erfahren
29Juli2019

Standardisierte Anlagestrategie: BFH lehnt sofortigen Steuerzugriff auf Lebensversicherung ab

Sogenannte vermögensverwaltende Versicherungsverträge sind von den allgemeinen Besteuerungsregelungen für Versicherungsverträge ausgenommen und werden transparent besteuert. ...

Mehr erfahren
18Feb.2019

Betreiber von elektronischen Marktplätzen: BMF veröffentlicht Bescheinigung

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 17.12.2018 ein Schreiben zur Bescheinigung des Handels auf elektronischen Marktplätzen veröffentlicht.Durch die Einführung des ...

Mehr erfahren
25Okt.2018

Datenzugriff: Anspruch auf Herausgabe von digitalen Unterlagen

Das Finanzamt kann von Ihnen als Steuerpflichtigem Zugriff auf Ihre digitalen Daten und Datenverarbeitungssysteme verlangen. Der Zugriff ist auf Daten beschränkt, die für ...

Mehr erfahren
04Dez.2018

Datenzugriff: Anspruch auf Herausgabe von digitalen Unterlagen

Das Finanzamt kann von Ihnen als Steuerpflichtigem Zugriff auf Ihre digitalen Daten und Datenverarbeitungssysteme verlangen. Der Zugriff ist auf Daten beschränkt, die für ...

Mehr erfahren