Arbeitswegunfall

Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
12 Aug. 2016

Für den Weg zur Arbeit - egal ob Sie zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Auto unterwegs sind - sollten Sie wissen: Sie dürfen als Werbungskosten die Entfernungspauschale von 30 Cent pro Entfernungskilometer steuerlich wirksam geltend machen. Mit der Entfernungspauschale werden sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsweg entstehen, abgegolten.

Was in diesem Fall unter „sämtliche Kosten“ zu verstehen ist, musste kürzlich eine Angestellte aus Rheinland-Pfalz feststellen. Sie wollte die Kosten eines Arbeitswegunfalls mit ihrem Pkw als außergewöhnliche Kosten der Fahrzeugnutzung geltend machen. Insgesamt hatte sie neben der Reparatur noch die Kosten für diverse Rehamaßnahmen zu tragen, die nicht von der Krankenversicherung übernommen wurden. Da der Unfall auf dem Arbeitsweg passiert war, wollte sie die dadurch entstandenen Kosten als Werbungskosten anerkannt haben - eine Anerkennung als außergewöhnliche Belastung hätte mangels Überschreiten der individuellen Belastungsgrenze keine steuerliche Auswirkung gehabt.

Doch weit gefehlt, urteilte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG). Da in der Entfernungspauschale sämtliche Kosten berücksichtigt sind, sind nach Auffassung des FG davon auch Krankheitskosten erfasst, die möglicherweise durch einen Unfall auf dem Arbeitsweg verursacht worden sind.

Dass der Unfall vom Sozialversicherungsträger als Arbeitsunfall bewertet wurde, spielte für das FG keine Rolle. Denn für den Sozialversicherungsträger gilt das Sozialversicherungsrecht - für die Finanzverwaltung das Steuerrecht. Unterschiede sind vorprogrammiert, gewollt und in der Regel verfassungsrechtlich unbedenklich. Die Angestellte blieb also auf ihren Kosten sitzen.

Hinweis: Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Ein Ansatz tatsächlicher Kosten beispielsweise mittels Fahrtenbuch wäre ebenfalls nicht möglich gewesen. Sie haben Fragen zur Entfernungspauschale oder zu Unfallkosten? Wir beraten Sie gern.

Das könnte Sie interessieren

13Feb.2019

Entfernungspauschale: Sind Personenkosten von Sachkosten zu unterscheiden?

Die Entfernungspauschale als Element des Steuerrechts begleitet uns schon sehr lange. Sinn und Zweck dieser Pauschale ist es, die Kosten der Fahrten zwischen dem Wohnort und ...

Mehr erfahren
10Sept.2020

Nur ein Arbeitsweg pro Tag: Entfernungspauschale wird hälftig gewährt

Arbeitnehmer können für jeden Arbeitstag, an dem sie ihre erste Tätigkeitsstätte aufsuchen, eine Entfernungspauschale von 0,30 € als Werbungskosten abziehen. Dieser ...

Mehr erfahren
25Sept.2019

Entfernungspauschale: Wie viele Arbeitstage dürfen angegeben werden?

Arbeitnehmer können ihre arbeitstäglichen Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte mit einer Entfernungspauschale von 0,30 € pro Entfernungskilometer absetzen. Maßgeblich ...

Mehr erfahren
22Juli2019

Entfernungspauschale: Autounfall auf dem Arbeitsweg führt nicht zu zusätzlichen Werbungskosten

Für Fahrten zwischen Ihrer ersten Tätigkeitsstätte und Ihrer Wohnung können Sie die Entfernungspauschale ansetzen und so ihr zu versteuerndes Einkommen mindern. Damit ...

Mehr erfahren
15Juni2019

Entfernungspauschale: Bei Fahrgemeinschaften profitiert jeder Mitfahrer

Wenn Arbeitnehmer eine Fahrgemeinschaft bilden, profitieren sie gleich doppelt: Sie sparen nicht nur Kosten, sondern können obendrein alle die Entfernungspauschale von 0,30 ...

Mehr erfahren
11Apr.2019

Werbungskosten: Bei Taxifahrten zur Arbeit nur Entfernungspauschale absetzbar

Aufwendungen für den Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte können als Werbungskosten von den Einkünften abgezogen werden und mindern so die Einkommensteuerlast. ...

Mehr erfahren