Auf die Fahrzeit kommt es an

Betriebserlaubnis für Verbund aus mehreren Apotheken

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
07 Mai 2024

Liegen Apotheken in Düsseldorf und in Aachen in benachbarten kreisfreien Städten? Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (VG) bejahte dies und verpflichtete die Landeshauptstadt, fünf Apothekern eine Erlaubnis zum gemeinsamen Betrieb mehrerer Apotheken in den beiden Städten zu erteilen.

Im Streitfall wollten fünf Apotheker von der Stadt Düsseldorf eine gemeinsame Apothekenbetriebserlaubnis für ihren Filialverbund. Die Stadt lehnte dies ab, und so landete der Fall vor dem VG. Zwei der Apotheker betrieben gemeinsam in einer OHG drei Apotheken in Düsseldorf, die übrigen drei betrieben Apotheken in Aachen - ebenfalls als OHG. Die Apotheker wollten diese beiden Gesellschaften in eine OHG zusammenführen und gemeinsam zwei Apotheken in Düsseldorf (darunter die Hauptapotheke) sowie die beiden Apotheken in Aachen betreiben. Die dritte Apotheke in Düsseldorf sollte geschlossen werden.

Die Erlaubnis zum Betrieb mehrerer öffentlicher Apotheken ist nach dem Apothekengesetz von bestimmten Voraussetzungen abhängig. Danach ist die Betriebserlaubnis zu erteilen, wenn die vom Antragsteller zu betreibende Apotheke und die von ihm zu betreibende Filialapotheke innerhalb desselben Kreises oder derselben kreisfreien Stadt oder in benachbarten Kreisen oder kreisfreien Städten liegen. Die Stadt Düsseldorf vertrat die Auffassung, dass die Städteregion Aachen und die Landeshauptstadt Düsseldorf unterschiedliche Wirtschaftsregionen darstellen, und versagte somit die Betriebserlaubnis.

Dieser Argumentation folgte das VG nicht. Der Begriff „benachbart“ im Apothekengesetz sei funktional zu verstehen. Die Kreise bzw. kreisfreien Städte müssten keine gemeinsame Grenze aufweisen. Maßgeblich sei das Kriterium der Erreichbarkeit der Filialapotheken von der Hauptapotheke aus. Diese Erreichbarkeit sei jedenfalls gegeben, wenn die Fahrt nicht mehr als eine Stunde dauert. Im vorliegenden Fall können alle Filialapotheken innerhalb einer Stunde erreicht werden.

Hinweis: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt Düsseldorf kann beim Nordrhein-Westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster die Zulassung der Berufung beantragen.

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