Aufnahme von Pflegekindern

Auch Betreuungshonorare von freien Trägern können steuerfrei bleiben

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
16 Aug. 2015

Beihilfen zur unmittelbaren Förderung der Erziehung werden vom Einkommensteuergesetz steuerfrei gestellt, sofern sie aus öffentlichen Mitteln stammen. Eine Erzieherin aus Nordrhein-Westfalen hat nun allerdings vor dem Bundesfinanzhof (BFH) für die gerichtliche Klärung gesorgt, dass auch von freien Trägern ausgezahlte Betreuungshonorare steuerfrei bezogen werden können. Die Frau hatte Pflegekinder zur Vollzeitbetreuung in ihren Familienhaushalt aufgenommen und dafür von einem freien Träger aus dem Bereich der öffentlichen Kinder- und JugendhilfeTageshonorare von 84 € zuzüglich einer Sachkostenpauschale von 27 € bzw. 32 € erhalten. Der Träger wiederum hatte die Gelder aus öffentlichen Haushaltsmitteln bezogen.

Das Finanzamt sprach der Frau zunächst die Steuerfreiheit für öffentliche Erziehungsbeihilfen ab und ging davon aus, dass sie einen steuerpflichtigen Gewinn aus selbständiger Tätigkeit (2009: 33.500 €, 2010: 29.000 €) erzielt hatte. Entsprechende Beträge setzte das Amt daher in ihren Einkommensteuerbescheiden an.

Der BFH entschied jedoch, dass die Einnahmen aus der Betreuungstätigkeit der Frau steuerfrei belassen werden mussten. Auch wenn die Gelder über einen freien Träger im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zur Auszahlung gelangt sind, handelte es sich dennoch um öffentliche Mittel im Sinne der Steuerbefreiung. Denn entscheidend war für das Gericht, dass über sie nur nach Maßgabe haushaltsrechtlicher Vorschriften verfügt werden konnte und deren Verwendung einer gesetzlich geregelten Kontrolle unterlag. Die Zahlungen stammten somit mittelbar aus öffentlichen Mitteln, was dem Gericht für die Anwendung der Steuerbefreiung ausreichte.

Hinweis: Einnahmen aus der Aufnahme von Pflegekindern können also auch dann steuerfreie Erziehungsbeihilfen sein, wenn die Betreuung über zwischengeschaltete privatrechtliche Institutionen abgewickelt wird.

Das könnte Sie interessieren

06Juni2018

Erziehungs- und Familienhelfer: Welche Steuerregeln zu beachten sind

Wenn Familien pädagogische oder therapeutische Hilfe benötigen, kommen häufig sogenannte Erziehungs- und Familienhelfer zum Einsatz, die das Kind, den Jugendlichen oder ...

Mehr erfahren
06März2017

Mitnahme bei Dienstreise: Zusätzliche Reisekostenerstattung ist nicht steuerfrei

Ein Anstellungsverhältnis im öffentlichen Dienst bietet mitunter Vorteile, die Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft nicht bekommen. Im öffentlichen Dienst ist beispielsweise ...

Mehr erfahren
28Jan.2017

Monatsfahrkarte: Kostenerstattung des Arbeitgebers kann ganz oder teilweise steuerfrei sein

Wenn ein Arbeitnehmer eine Monatskarte für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel privat anschafft und auch für dienstliche Fahrten nutzt, kann der Arbeitgeber die Kosten ...

Mehr erfahren
09Juni2018

Ehrenamtliche Tätigkeiten: Fiskus stellt bis zu 975 € pro Jahr steuerfrei

Ohne ehrenamtliches Engagement würden viele Bereiche des öffentlichen und sozialen Lebens nicht funktionieren. Auch der Steuergesetzgeber hat die gesellschaftliche Bedeutung ...

Mehr erfahren
04Feb.2020

Kulturelle Dienstleistungen: Umsätze eines Dirigenten bleiben umsatzsteuerfrei

Umsätze von öffentlichen Theatern, Museen, Kammermusikensembles, Orchestern und Chören werden vom Umsatzsteuergesetz (UStG) steuerfrei gestellt. Die Umsatzsteuerbefreiung ...

Mehr erfahren
20Juni2020

Corona-Krise: Spendenabzug ist leichter möglich

Infolge der Corona-Pandemie zeigt sich ein breites gesamtgesellschaftliches Engagement: Viele Privatleute und Unternehmen leisten Hilfestellung und unterstützen von der Krise ...

Mehr erfahren