Ausschluss von Frauen

Freimaurerloge wird nicht als gemeinnützig anerkannt

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
14 Nov. 2017

Wenn Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen nach ihrer Satzung und ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, sind sie von der Körperschaftsteuer befreit.

Hinweis: Eine Gemeinnützigkeit setzt nach der Abgabenordnung voraus, dass die Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.

In einem vielbeachteten Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass eine Freimaurerloge nicht gemeinnützig tätig ist, wenn sie Frauen von der Mitgliedschaft ausschließt. In diesem Fall liegt nach Gerichtsmeinung keine Förderung der „Allgemeinheit“ vor. Der BFH verwies darauf, dass ein Verein nicht als gemeinnützig anerkannt werden kann, wenn er entgegen dem Grundgesetz die wesensmäßige Gleichheit aller Menschen in Abrede stellt. Da die Freimaurerloge im Urteilsfall nur Männer als Mitglieder aufnahm und nur diesen die Rituale in den sogenannten Tempelarbeiten ermöglichte, wurden Frauen diskriminiert. Für den Ausschluss von Frauen konnte die Loge weder zwingende sachliche Gründe anführen noch war dies durch Verfassungsrecht gerechtfertigt.

Die Loge hatte sich darauf berufen, dass katholische Ordensgemeinschaften ebenfalls als gemeinnützig anerkannt werden, obwohl auch sie Männer oder Frauen von der Mitgliedschaft ausschließen. Der BFH ließ dieses Argument jedoch nicht gelten, da in diesen Fällen eine Steuerfreiheit aufgrund der Förderung mildtätiger oder kirchlicher Zwecke in Betracht kommt, bei der eine Förderung der Allgemeinheit nicht erforderlich ist.

Hinweis: Das Urteil hat für viel Aufruhr gesorgt, denn es könnte sich auch auf andere Vereine wie zum Beispiel Schützenbruderschaften, Männergesangsvereine oder Frauenchöre auswirken, die bislang noch als gemeinnützig anerkannt sind. Es bleibt abzuwarten, wie die Finanzverwaltung mit diesen Urteilsgrundsätzen umgehen wird.

Das könnte Sie interessieren

10Juli2019

Gemeinnützigkeit von Vereinen: Zuwendungen an Vereinsmitglieder dürfen bis 60 € betragen

Der Gemeinnützigkeitsstatus eines Vereins kann gefährdet sein, wenn er Zuwendungen an seine Mitglieder leistet. Nach dem sogenannten Mittelverwendungsverbot der Abgabenordnung ...

Mehr erfahren
28Okt.2019

Privatschulen: Wie sich Schulgelder absetzen lassen

In Deutschland besuchen derzeit mehr als 750.000 Schüler allgemeinbildende private Schulen. Ihr Anteil an der gesamten Schülerschaft liegt damit bei knapp 10 %Eltern müssen ...

Mehr erfahren
24Okt.2020

Geschäftsführer einer gGmbH: Unverhältnismäßig hohe Vergütungen führen zum Entzug der Gemeinnützigkeit

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) können unverhältnismäßig hohe Geschäftsführervergütungen dazu führen, dass gemeinnützigen Körperschaften ihr ...

Mehr erfahren
13Mai2019

Globalisierungskritisches Netzwerk: Attac ist nicht gemeinnützig

Mit vielbeachtetem Urteil vom Januar 2019 hat der Bundesfinanzhof (BFH) nun dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac die Gemeinnützigkeit aberkannt.In erster Instanz ...

Mehr erfahren
27Jan.2017

Gemeinnützige Jugendherberge: Leistungen an allein reisende Erwachsene unterliegen regulärem Umsatzsteuersatz

Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen können mit ihren Umsätzen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegen; hiervon ausgenommen sind jedoch ...

Mehr erfahren
21Jan.2020

Gemeinnützige GmbH: Keine Selbstlosigkeit bei Cash Circles

Als gemeinnützige Organisation ist die gemeinnützige GmbH (gGmbH) recht selten. Faktisch handelt es sich um eine GmbH mit einer speziellen Satzung bzw. einem entsprechenden ...

Mehr erfahren