Beamtenanwärter

Ausbildungskosten sind als Werbungskosten abziehbar

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
28 Dez. 2016

Wer eine Ausbildung oder ein duales Studium bei einem Finanzamt aufnimmt, wird in ein Dienstverhältnis berufen und kann seine Ausbildungskosten als Werbungskosten bei seinen nichtselbständigen Einkünften absetzen.

Die Oberfinanzdirektion Niedersachsen (OFD) hat nun dargestellt, welche Ausbildungskosten die Beamtenanwärter als Werbungskosten abrechnen können. Dabei ist zu beachten, dass die Grundsätze nicht nur für Anwärter eines Finanzamts gelten, sondern auch für Anwärter anderer Verwaltungen, sofern diese während des Besuchs ihrer auswärtigen Lehrgänge weiterhin ihrer bisherigen Tätigkeitsstätte zugeordnet bleiben und sie für einen Zeitraum von weniger als 48 Monaten an ihren Aus-/Fortbildungsort abgeordnet werden. Nach der OFD-Verfügung gilt:

  • Erste Tätigkeitsstätte: Das Ausbildungsfinanzamt ist die erste Tätigkeitsstätte der Beamtenanwärter, so dass die Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsfinanzamt nur mit der Entfernungspauschale abgezogen werden können.

  • Anderweitige Zuordnung: Sofern ein Anwärter vorübergehend einem anderen Finanzamt zugeordnet wird (z.B. zur Ausbildung im Kassenbereich), geht er während dieser Zeit einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit nach, so dass er Reisekosten als Werbungskosten geltend machen kann. Abziehbar sind während dieser Zeiten unter anderem die tatsächlichen Fahrtkosten (Ansatz mit 0,30 € pro gefahrenem Kilometer möglich) und Verpflegungsmehraufwendungen mit 12 € bzw. 24 € pro Tag.

  • Ausbildungsarbeitsgemeinschaften: Während ihrer Ausbildungsarbeitsgemeinschaften gehen Anwärter ebenfalls beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten nach, so dass sie auch für diese Tage Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen abziehen können.

  • Theoriezeiten: Werden die Beamtenanwärter für die Teilnahme an Lehrgängen vorübergehend an die Steuerakademie Niedersachsen abgeordnet, liegt auch während dieser Theoriezeit eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit vor. Ein Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen ist allerdings nur für die ersten drei Monate möglich. Eine mindestens vierwöchige Unterbrechung der Auswärtstätigkeit führt zu einem Neubeginn der Frist.

  • Unterkunftskosten: Besorgt sich ein Beamtenanwärter an seinem Lehrgangsort selbst eine Wohnung oder ein Zimmer, kann er die Kosten dieser Unterkunft in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten abziehen. Bei der Übernachtung in der Steuerakademie kann er das Entgelt absetzen, das er an die Finanzverwaltung Niedersachsen für die Unterkunft zahlt.

Hinweis: Wie andere Arbeitnehmer auch, müssen Beamtenanwärter die von ihrem Dienstherrn erhaltenen (steuerfreien) Reisekostenvergütungen und Trennungsgeldentschädigungen auf ihre Werbungskosten anrechnen.

Das könnte Sie interessieren

18Mai2015

Abziehbarkeit von Ausbildungskosten: Einkommensteuerbescheide ergehen ab sofort vorläufig

Sind die Kosten für eine erstmalige Berufsausbildung und ein Erststudium als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abziehbar? Der deutsche Gesetzgeber verneint diese Frage ...

Mehr erfahren
18Mai2015

Abziehbarkeit von Ausbildungskosten: Einkommensteuerbescheide ergehen ab sofort vorläufig

Sind die Kosten für eine erstmalige Berufsausbildung und ein Erststudium als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abziehbar? Der deutsche Gesetzgeber verneint diese Frage ...

Mehr erfahren
10Nov.2017

Langzeitstudent: Keine Werbungskosten für ein Studium ohne künftige Einnahmen

Kosten eines Studiums im Rahmen der Erstausbildung sind in der Regel Sonderausgaben und mindern die persönliche Einkommensteuerlast. Allerdings zahlen die meisten Studenten ...

Mehr erfahren
20März2016

Berufliche Fahrten: Unfallkosten sind häufig absetzbar

Verursacht ein Arbeitnehmer während einer beruflichen Auswärtstätigkeit oder auf dem Weg zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte einen Unfall, kann er die ihm entstandenen ...

Mehr erfahren
27Okt.2017

Ungenutzt: Kosten für das beruflich bedingte Vorhalten einer Wohnung

Haben Sie ein Arbeitszimmer oder einen doppelten Haushalt? Dann wissen Sie sicherlich schon, dass die Aufwendungen hierfür steuerlich bedeutsam sind und als Werbungskosten ...

Mehr erfahren
09Mai2016

Ausbildungskosten: Kosten eines Studiums der eigenen Kinder sind keine Betriebsausgaben

Wussten Sie, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Ihre Kinder beim Einstieg in das Berufsleben zu unterstützen? Auch wenn Ihnen das selbstverständlich erscheinen mag - ...

Mehr erfahren