Beerdigungskosten

Geerbtes Sparguthaben steht Abzug als außergewöhnliche Belastung entgegen

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
09 Aug. 2018

Kosten für die Beerdigung von nahen Angehörigen können als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein, soweit sie nicht aus dem Nachlass oder sonstigen (in Zusammenhang mit dem Tod zugeflossenen) Geldleistungen bestritten werden können.

Hinweis: Das Finanzamt erkennt in diesem Fall die Kosten an, die unmittelbar mit der eigentlichen Bestattung zusammenhängen, beispielsweise Aufwendungen für den Erwerb der Grabstätte, den Sarg, die Urne, die Überführung und die Beisetzung. Die Kosten müssen sich aber in einem angemessenen Kostenrahmen (bis 7.500 € pro Beerdigung) bewegen. Nicht abzugsfähig sind demgegenüber mittelbare Aufwendungen der Beerdigung, beispielsweise für Trauerkleidung, die Bewirtung der Trauergäste und die spätere Grabpflege.

Ein Witwer aus Sachsen hat nun vor dem Bundesfinanzhof (BFH) vergeblich versucht, die Kosten für die Beerdigung seiner Ehefrau in Höhe von 6.100 € als außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Die Frau hatte an ihrem Todestag bei einer Sparkasse über ein Guthaben von 12.400 € und über ein Bausparkassenguthaben von 8.100 € verfügt. Vor Gericht wollte der Witwer den Kostenabzug mit dem Argument durchsetzen, dass er selbst der wirtschaftliche Eigentümer der Sparguthaben gewesen sei und die Beerdigung somit nicht aus dem Nachlass seiner Ehefrau hätte bezahlt werden können. Zumindest habe er aber einen Anspruch auf Herausgabe des Geldes gegen seine Ehefrau gehabt, da er ihr zu Lebzeiten - als einziger Verdiener in der Ehe - einen großzügigen Ehegattenunterhalt gezahlt habe.

Der BFH ließ diese Argumente jedoch nicht gelten: Nach Gerichtsmeinung war nicht feststellbar, dass der Ehemann tatsächlich wirtschaftlicher Eigentümer der Spareinlagen war. Darüber hinaus konnte er das Gericht auch nicht davon überzeugen, dass er mit der „Überversorgung“ seiner Ehefrau zu Lebzeiten für einen gegenzurechnenden Ausgleichsanspruch gesorgt hatte. Es stand nicht fest, dass seine Leistungen überhaupt das unterhaltsrechtlich geschuldete Maß übertroffen hatten. Ferner war nicht erkennbar, dass der Mann bei Hingabe der Geldleistungen die Absicht hatte, später Ersatz von seiner Ehefrau einzufordern.

Im Ergebnis war somit genügend Nachlass vorhanden, um die Beerdigung zu finanzieren, so dass der Mann die Kosten nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehen konnte.

Das könnte Sie interessieren

14Sept.2017

Außergewöhnliche Belastungen: Beerdigungskosten können abziehbar sein

Kosten für die Beerdigung von nahen Angehörigen können in gewissen Fallgestaltungen als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. Das Bayerische Landesamt für Steuern ...

Mehr erfahren
14Feb.2018

Außergewöhnliche Belastung: Beerdigungskosten können absetzbar sein

Kosten für die Beerdigung eines nahen Angehörigen können als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden, soweit die Kosten nicht durch das erhaltene Erbe gedeckt werden ...

Mehr erfahren
04Apr.2020

Familiengrabstätte: Sanierungskosten gelten nicht als außergewöhnliche Belastung

Zwangsläufige und existentiell notwendige private Aufwendungen wie beispielsweise Krankheitskosten dürfen als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung ...

Mehr erfahren
13Aug.2019

Bulimieerkrankung: Erhöhte Lebensmittelkosten sind keine Krankheitskosten

Außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten können unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernd berücksichtigt werden. Aber was wird als Krankheit definiert? ...

Mehr erfahren
29Mai2018

Einzelveranlagung von Eheleuten: Behinderten-Pauschbetrag kann auf Antrag hälftig aufgeteilt werden

Wenn Eheleute oder eingetragene Lebenspartner die Einzelveranlagung wählen, muss jeder Partner eine eigene Einkommensteuererklärung abgeben und seine Einkünfte nach dem ...

Mehr erfahren
23Okt.2016

Anfechtung der Erbschaftsannahme: Rechtsanwaltskosten sind nicht absetzbar

Die Ausschlagung einer Erbschaft ist für berufene Erben ein probates Mittel, um sich vor einem überschuldeten Nachlass zu schützen. Dieser Notausstieg ist aber in der Regel ...

Mehr erfahren