Betriebsprüfung

BMF stellt statistische Daten für 2018 vor

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
09 Jan. 2020

Finanzämter können steuerliche Betriebsprüfungen anordnen, um Steuerfälle abschließend zu überprüfen. Wie oft in der Vergangenheit zu diesem Instrument gegriffen wurde, hat das Bundesfinanzministerium (BMF) nun in seinem Monatsbericht Oktober 2019 offengelegt.

Demnach wurden in dem statistisch erfassten Jahr 2018 von den insgesamt 7,816 Mio. Betrieben in Deutschland rund 189.000 Betriebe geprüft. Dies entspricht einer Prüfungsquote von 2,4 %. Bundesweit waren 13.525 Prüferinnen und Prüfer für die Finanzverwaltungen im Einsatz. Sie erzielten ein Mehrergebnis von rund 13,9 Mrd. €. Hiervon entfielen 10,1 Mrd. € allein auf Prüfungen bei Großbetrieben.

Hinweis: Das Mehrergebnis bildet lediglich die Arbeitsergebnisse der Betriebsprüfung ab und ist nicht mit dem haushaltswirksamen Steuermehraufkommen gleichzusetzen. Ob die infolge der Prüfung festgesetzten Mehrsteuern tatsächlich in die Staatskasse fließen, ist noch von etlichen anderen Faktoren abhängig wie dem Ausgang von anschließenden Einspruchs- und Klageverfahren und den Zahlungsmöglichkeiten des geprüften Steuerbürgers.

Den größten Anteil am Mehrergebnis für 2018 hatte die Gewerbesteuer mit 22,5 % (3,1 Mrd. €), gefolgt von der Einkommensteuer mit 19,6 % (2,7 Mrd. €). Einen wesentlichen Anteil hatten aber auch die Körperschaftsteuer mit 18,5 % (2,6 Mrd. €) und die Umsatzsteuer mit 13,9 % (1,9 Mrd. €).

Aufgrund einer Betriebsprüfung und der damit oft verbundenen Steuernachzahlungen müssen geprüfte Steuerzahler häufig auch erhebliche Nachzahlungszinsen an den Fiskus entrichten. Ursache hierfür ist, dass zwischen der ursprünglichen Steuerentstehung und der Fälligkeit der Zahlung nach einer Betriebsprüfung nicht selten ein großer Zeitraum liegt, der den Zinslauf entsprechend streckt. Aus diesem Grund sind in dem Mehrergebnis für 2018 allein Nachzahlungszinsen von 2,3 Mrd. € (16,1 %) enthalten.

Das könnte Sie interessieren

01Sept.2020

Scheinrechnungen: Kein Betriebsausgabenabzug bei nicht erbrachter Leistung

Bei einer in der Baubranche tätigen GmbH monierte der Betriebsprüfer zahlreiche Eingangsrechnungen und beanstandete, dass den Rechnungen keine tatsächlichen Leistungen ...

Mehr erfahren
14Mai2018

Prüffelder: Diese Sachverhalte prüft das Finanzamt 2018 ganz genau

Das Finanzamt im Ganzen und auch der einzelne Sachbearbeiter bzw. Betriebsprüfer hat nach dem sogenannten Amtsermittlungsgrundsatz ein relativ weitgehendes Ermessen, welche ...

Mehr erfahren
04Apr.2016

Fremdvergleich: Verdeckte Gewinnausschüttung im Zusammenhang mit Risikogeschäften

Wickelt ein Gesellschafter-Geschäftsführer risikoreiche Wertpapiergeschäfte über seine Kapitalgesellschaft ab, stellt sich bei einer Betriebsprüfung häufig die Frage, ...

Mehr erfahren
29Okt.2019

Bilanzenzusammenhang: Keine Bindung an Prüferbilanz

Vor dem Finanzgericht Sachsen-Anhalt war die Frage zu klären, ob ein Bilanzierungsfehler Teil der maßgeblichen Steuerbilanz wird, wenn das Finanzamt zuvor im Rahmen einer ...

Mehr erfahren
01März2019

Datenzugriff: Verweis auf die GDPdU allein reicht nicht aus

Wenn sich das Finanzamt zur Betriebsprüfung ankündigt, fordert es den Steuerpflichtigen zumeist auch auf, ihm Daten zu überlassen. Hierbei teilt es aber nicht mit, wo und ...

Mehr erfahren
05Aug.2016

Registrierkassen: Ab 2017 gelten verschärfte Regeln

In bargeldintensiven Betrieben liegt der Fokus der steuerlichen Betriebsprüfung häufig auf der Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung. Unregelmäßigkeiten in diesem Bereich ...

Mehr erfahren