Betriebsveranstaltungen

Welche Neuerungen ab dem 01.01.2015 zu beachten sind

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
30 Juni 2015

Bis einschließlich 2014 galt für übliche Zuwendungen des Arbeitgebers, die ein Arbeitnehmer anlässlich einer Betriebsveranstaltung erhält, eine Freigrenze von 110 € pro Feier. Wurde diese Grenze auch nur um einen Cent überschritten, musste der Arbeitnehmer den gesamten Betrag versteuern.

Im Zuge des Zollkodex-Anpassungsgesetzes hat der Gesetzgeber diese Freigrenze ab dem 01.01.2015 in einen Freibetrag umgewandelt, so dass Vorteile bis 110 € stets steuerfrei belassen werden können; nur der übersteigende Betrag ist nunmehr steuer- und sozialabgabenpflichtig.

Im Zuge der gesetzlichen Neuregelung hat der Gesetzgeber jedoch zugleich der begünstigenden Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs aus 2012 und 2013 die Grundlage entzogen, nach der nicht konsumierbare Sachleistungen der Feier (z.B. Kosten für Dekoration, Eventmanager oder Räumlichkeiten) aus der Berechnung der 110-€-Grenze auszuklammern sind. Ab 2015 ist im Einkommensteuergesetz ausdrücklich geregelt, dass sämtliche Aufwendungen des Arbeitgebers für das Fest einschließlich der Umsatzsteuer eingerechnet werden müssen, so dass es schneller zu steuer- und abgabenpflichtigem Arbeitslohn des Arbeitnehmers kommt. Zugleich regelt die neue Gesetzesfassung, dass dem Arbeitnehmer auch die Kosten des Arbeitgebers zugerechnet werden müssen, die auf eine Begleitperson des Arbeitnehmers entfallen.

Hinweis: Eine begünstigte Betriebsveranstaltung liegt nur vor, wenn das Fest allen Angehörigen eines Betriebs oder Betriebsteils offensteht. Feiert nur ein abgegrenzter Teil der Belegschaft (z.B. nur die Chefetage), darf die 110-€-Freigrenze nicht angewandt werden.

Das könnte Sie interessieren

22Jan.2016

Betriebsveranstaltungen ab 2015: BMF veröffentlicht Verwaltungsstandpunkte zur neuen Rechtslage

Zum 01.01.2015 haben sich die Steuerregeln für Betriebsveranstaltungen teilweise geändert. Neu ist unter anderem, dass die bisherige Freigrenze von 110 € für Zuwendungen ...

Mehr erfahren
22März2017

Betriebsveranstaltungen: BMF beantwortet Praxisfragen zur Besteuerung

Für Betriebsveranstaltungen wie Betriebsausflüge, Weihnachts- oder Jubiläumsfeiern sieht das Einkommensteuergesetz seit 2015 einen Freibetrag vor: Zuwendungen, die Arbeitnehmer ...

Mehr erfahren
31Aug.2016

Betriebsausflüge: Wann der Fiskus den 110-€-Freibetrag gewährt

Betriebsveranstaltungen wie Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern oder Jubiläen werden steuerlich begünstigt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Damit der Fiskus ...

Mehr erfahren
26Sept.2016

Betriebsausflüge: Wann der Fiskus den 110-€-Freibetrag gewährt

Betriebsveranstaltungen wie Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern oder Jubiläen werden steuerlich begünstigt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Damit der Fiskus ...

Mehr erfahren
01Apr.2019

Exklusive Firmenparty: Arbeitgeber muss auch die Kosten des äußeren Rahmens versteuern

Gute Mitarbeiter sind schwer zu finden und manchmal auch schwer zu halten. Einige Arbeitgeber organisieren daher Belohnungen wie beispielsweise exklusive Events für besondere ...

Mehr erfahren
11Feb.2018

Betriebsveranstaltungen: Welche Fallstricke zu beachten sind

Seit 2015 gilt für Betriebsveranstaltungen ein Freibetrag von 110 € pro Betriebsveranstaltung und teilnehmendem Arbeitnehmer. Zuwendungen, die Arbeitnehmer anlässlich ...

Mehr erfahren