Bürokratieentlastungsgesetz

Bundesrat stimmt Maßnahmenpaket zu

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
14 Jan. 2020

Der Bundesrat hat am 08.11.2019 dem Bürokratieentlastungsgesetz III zugestimmt. Mit diesem Gesetz sollen die Wirtschaft, die Bürger und die Verwaltung um ca. 1,1 Mrd. € Bürokratiekosten entlastet werden.

Aus steuerlicher Sicht sind unter anderem folgende Entlastungsmaßnahmen vorgesehen:

  • Arbeitgeber haben bereits jetzt die Möglichkeit, die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten durch zielgerichtete betriebsinterne Maßnahmen der Gesundheitsförderung oder entsprechende Barleistungen für Maßnahmen externer Anbieter zu erhalten. Das Gesetz (gilt ab dem 01.01.2020) sieht vor, dass der Freibetrag von 500 € auf 600 € angehoben wird.

  • Ein Steuerklassenwechsel ist bei Ehegatten ab 2020 auch mehrfach im Kalenderjahr möglich. Bisher konnte die Steuerklasse nur einmal im Kalenderjahr gewechselt werden.

  • Bei der Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte sind ab dem 01.01.2020 folgende Änderungen vorgesehen: Die Tageslohngrenze, bis zu der die Pauschalierung der Lohnsteuer bei kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmern zulässig ist, wird auf 120 € erhöht. Ebenfalls angehoben wird der durchschnittliche Stundenlohn, bis zu dem eine Pauschalierung der Lohnsteuer möglich ist. Konkret ist eine Anhebung von 12 € auf 15 € vorgesehen. Für kurzfristige, im Inland ausgeübte Tätigkeiten beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer, die einer ausländischen Betriebsstätte des Arbeitgebers zugeordnet sind, kann die Lohnsteuer für die im Inland ausgeübte Tätigkeit künftig mit einem Pauschsteuersatz von 30 % erhoben werden.

  • Die Pauschalierungsgrenze der Beiträge des Arbeitgebers für eine Gruppenunfallversicherung wird ab 2020 auf 100 € angehoben.

  • Neugründer sollen unter bestimmten Vo­raus­set­zun­gen nur noch vierteljährlich eine Um­satz­steu­er-Vor­anmeldung abgeben müssen (bisher: mo­nat­lich). Dies soll für die Jahre 2021 bis 2026 gel­ten.

  • Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer wird zum 01.01.2020 von 17.500 € auf 22.000 € angehoben.

Das könnte Sie interessieren

18Apr.2024

Steuerpolitik: Bürokratieentlastungsgesetz IV auf den Weg gebracht

Das Bundeskabinett hat am 13.03.2024 das 4. Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen. Das Gesetz soll die Bürokratielast für Unternehmer reduzieren, die Digitalisierung ...

Mehr erfahren
08Okt.2015

Bürokratieentlastungsgesetz: Wertgrenze für Kleinbetragsrechnungen bleibt bei 150 €

In der Ausgabe 10/15 ist uns leider ein Fehler unterlaufen: Die Erhöhung der Wertgrenze für Kleinbetragsrechnungen auf 300 € hat es aus der Entwurfsfassung nicht in den ...

Mehr erfahren
14Okt.2016

Bürokratieabbau: Bundesregierung will mittelständische Wirtschaft entlasten

Die Bundesregierung hat einen neuen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem die mittelständische Wirtschaft von Bürokratiekosten in Höhe von 360 Mio. € entlastet ...

Mehr erfahren
13Nov.2019

Bürokratieentlastungsgesetz: Bundesregierung möchte Bürger und Verwaltung entlasten

Das Bundeskabinett hat am 18.09.2019 das Bürokratieentlastungsgesetz III auf den gesetzgeberischen Weg gebracht. Danach sollen die Wirtschaft, die Bürger und die Verwaltung ...

Mehr erfahren
19Mai2015

Bürokratie: Die mittelständische Wirtschaft soll ab 2016 entlastet werden

Seit Ende Februar ist (mal wieder) klar: Die Bürokratie im Steuerrecht soll abgebaut werden. Der versprochene Entwurf eines Bürokratieentlastungsgesetzes ist Ende März ...

Mehr erfahren
19Mai2015

Bürokratie: Die mittelständische Wirtschaft soll ab 2016 entlastet werden

Seit Ende Februar ist (mal wieder) klar: Die Bürokratie im Steuerrecht soll abgebaut werden. Der versprochene Entwurf eines Bürokratieentlastungsgesetzes ist Ende März ...

Mehr erfahren