Bürokratieentlastungsgesetz

Wertgrenze für Kleinbetragsrechnungen bleibt bei 150 €

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
08 Okt. 2015

In der Ausgabe 10/15 ist uns leider ein Fehler unterlaufen: Die Erhöhung der Wertgrenze für Kleinbetragsrechnungen auf 300 € hat es aus der Entwurfsfassung nicht in den finalen Gesetzestext geschafft. Es bleibt also dabei, dass eine vereinfachte Rechnung nur bei Kleinbeträgen bis 150 € zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Hinweis: Da auch weitere Punkte - wie die Vereinfachung der Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter - keinen Eingang ins Bürokratieentlastungsgesetz gefunden haben, hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, beim Bürokratieabbau und zu Vereinfachungen im Steuerrecht weiter aktiv zu werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Das könnte Sie interessieren

18Jan.2018

Anpassung des Anwendungserlasses: Erhöhung der Kleinbetragsrechnungsgrenze

Durch das sogenannte Zweite Bürokratieentlastungsgesetz wurde die Grenze für Kleinbetragsrechnungen rückwirkend zum 01.01.2017 von 150 € auf 250 € angehoben. Das Bundesfinanzministerium ...

Mehr erfahren
14Okt.2016

Bürokratieabbau: Bundesregierung will mittelständische Wirtschaft entlasten

Die Bundesregierung hat einen neuen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem die mittelständische Wirtschaft von Bürokratiekosten in Höhe von 360 Mio. € entlastet ...

Mehr erfahren
04Juni2018

Werbegeschenke: Wertgrenze von 1 € für Ärzte und Apotheker

Werbegeschenke an Ärzte und Apotheker dürfen nicht mehr als 1 € kosten. Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) hat kürzlich eine Entscheidung des Landgerichts Stuttgart ...

Mehr erfahren
11Apr.2020

Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr: Umsatzsteuerbefreiung

Mit Schreiben vom 10.01.2020 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr Stellung genommen. ...

Mehr erfahren
16Aug.2018

EuGH-Vorlage: Wertgrenzen der Kleinunternehmerregelung bei Gebrauchtwagenhändlern

Unternehmer, deren Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr die Grenze von 17.500 € nicht überschritten hat und die im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich die Umsatzgrenze ...

Mehr erfahren
10Juli2019

Gemeinnützigkeit von Vereinen: Zuwendungen an Vereinsmitglieder dürfen bis 60 € betragen

Der Gemeinnützigkeitsstatus eines Vereins kann gefährdet sein, wenn er Zuwendungen an seine Mitglieder leistet. Nach dem sogenannten Mittelverwendungsverbot der Abgabenordnung ...

Mehr erfahren