Bürokratieentlastungsgesetz
Wertgrenze für Kleinbetragsrechnungen bleibt bei 150 €
In der Ausgabe 10/15 ist uns leider ein Fehler unterlaufen: Die Erhöhung der Wertgrenze für Kleinbetragsrechnungen auf 300 € hat es aus der Entwurfsfassung nicht in den finalen Gesetzestext geschafft. Es bleibt also dabei, dass eine vereinfachte Rechnung nur bei Kleinbeträgen bis 150 € zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Hinweis: Da auch weitere Punkte - wie die Vereinfachung der Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter - keinen Eingang ins Bürokratieentlastungsgesetz gefunden haben, hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, beim Bürokratieabbau und zu Vereinfachungen im Steuerrecht weiter aktiv zu werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
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