Bulimieerkrankung

Erhöhte Lebensmittelkosten sind keine Krankheitskosten

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
13 Aug. 2019

Außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten können unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernd berücksichtigt werden. Aber was wird als Krankheit definiert? Und wenn man eine anerkannte Krankheit hat, welche Aufwendungen können dann als Krankheitskosten berücksichtigt werden? Das Finanzgericht Münster (FG) musste unlängst entscheiden, ob die erhöhten Lebensmittelkosten bei einer Bulimieerkrankung als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können.

Im Streitfall ging es um erhöhte Lebensmittelaufwendungen von pauschal 80 € pro Woche aufgrund einer nachgewiesenen Bulimieerkrankung. Die Ehefrau des Klägers erlitt mehrere Heißhungerattacken am Tag, wodurch Mehrkosten von ca. 200 € pro Woche entstanden. Allerdings hatte der Ehemann nur den Teil der Kosten geltend gemacht, der nach dem Krankheitsbild als glaubhaft gilt. Die Befriedigung der Suchtkrankheit führe ihm zufolge zur Linderung der Symptome. In Österreich können die Lebensmittelmehrkosten von Bulimieerkrankten steuerlich geltend gemacht werden.

Das FG lehnte dies jedoch ab. Denn einerseits sind Aufwendungen für Lebensmittel in der Regel keine außergewöhnliche Belastung, sondern gehören zu den Kosten der privaten Lebensführung und sind damit steuerlich irrelevant. Und andererseits können Krankheitskosten nur dann berücksichtigt werden, wenn sie zur Heilung oder zumindest zur Linderung einer Krankheit getragen werden. Die zusätzlichen Kosten im Streitfall dienten aber nicht der Heilung oder Linderung, sondern waren vielmehr Ausdruck der Krankheit. Sie fielen auch nicht aufgrund einer ärztlichen Verordnung für therapeutische Maßnahmen an.

Man muss zudem bedenken, dass nicht einmal die Kosten einer ärztlich verordneten Diätverpflegung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können. Und wenn schon der Abzug von Diätverpflegung ausgeschlossen ist, so muss dies nach Ansicht des FG erst recht für nicht ärztlich verordnete krankheitsbedingte Lebensmittelmehrkosten gelten.

Das könnte Sie interessieren

18Nov.2019

Einkommensteuer: Kosten für Besuch eines Fitnessclubs keine außergewöhnliche Belastung

Unter gewissen Voraussetzungen können Sie Krankheitskosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Sie können diese als außergewöhnliche Belastungen ansetzen, ...

Mehr erfahren
12Sept.2017

Außergewöhnliche Belastungen: Kosten einer Privatschule sind keine unmittelbaren Krankheitskosten

Im Rahmen der Einkommensteuererklärung werden Sie üblicherweise auch immer nach außergewöhnlichen Vorkommnissen wie Unfällen, Krankheiten oder Ähnlichem gefragt. Denn ...

Mehr erfahren
06Juni2017

Medizinische Seminare: Kosten als außergewöhnliche Belastung absetzen

Ihre Krankheitskosten können Sie, sofern Sie diese nicht (von der Krankenkasse) erstattet bekommen, als außergewöhnliche Belastung von der Einkommensteuer abziehen. Ein ...

Mehr erfahren
03März2019

Abzug von Krankheitskosten: Keine gelockerten Nachweishürden wegen auswegloser Erkrankung

Viele Krankheitskosten werden vom Finanzamt nur dann als außergewöhnliche Belastung anerkannt, wenn der Steuerbürger deren Zwangsläufigkeit nachweisen kann. Als Faustregel ...

Mehr erfahren
21Mai2017

Epilepsiewarnhund: Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen

Krankheitskosten können Sie bei der Ermittlung der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastung abziehen. Zumindest gilt dies für denjenigen Teil der Aufwendungen, der ...

Mehr erfahren
12Juli2019

Krankheitskosten: Bei Verzicht auf Erstattung kein Abzug als außergewöhnliche Belastung

Bekanntermaßen lassen sich Beiträge zur Krankenversicherung als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehen und mindern so das zu versteuernde Einkommen. Des ...

Mehr erfahren