Am 26.04.2024 forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, mit einer nationalen Strategie und gesetzlichen Regelungen die Arzneimittelversorgung zu verbessern, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Diese Entschließung basiert auf einer Initiative der Länder Baden-Württemberg und Bayern und bezieht sich auf die Engpässe bei Kinderarzneimitteln im Winter 2022/2023.
Um zukünftige Engpässe zu vermeiden, sollen die Vorschriften für den Import und die Lagerhaltung notwendiger Medikamente insbesondere für Vor-Ort-Apotheken gelockert werden. Diese sollen Restbestände eingeführter Arzneimittel nach einem festgestellten Versorgungsmangel weiterhin abverkaufen dürfen. Zudem fordert der Bundesrat mehr Handlungsspielraum für Apotheken beim Austausch von Arzneimitteln. Apotheken sollen nach Absprache mit Ärzten von verordneten, aber nicht vorrätigen Wirkstoffen abweichen dürfen, sofern diese nicht auf der Substitutionsausschlussliste stehen. Für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sollen Apotheken beispielsweise Fiebersäfte und -zäpfchen auf Grundlage einer Standardzulassung unbürokratisch herstellen und in den Verkehr bringen dürfen, um den steigenden Bedarf zu decken.
Zusätzlich fordert der Bundesrat eine nationale Strategie für die Bevorratung von Arzneimitteln und verstärkte Anreize für pharmazeutische Unternehmen, langfristig die Produktion und Bereitstellung lebenswichtiger generischer Medikamente zu gewährleisten. Die Pharmaindustrie benötigt hierfür mehr Planungssicherheit, als sie durch die bisherige Rabattvertragsgestaltung geboten wird.
Hinweis: Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet.