Differenzbesteuerung

BMF nimmt Stellung

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
14 Sept. 2019

Der Bundesfinanzhof (BFH) und der Europäische Gerichtshof (EuGH) haben bereits im Jahr 2017 zur Anwendung der Differenzbesteuerung Stellung genommen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich nun in einem aktuellen Schreiben zu diesem Thema geäußert und in diesem Kontext den Umsatzsteuer-Anwendungserlass angepasst.

Mit der Differenzbesteuerung ist für die Besteuerung der Lieferung und der unentgeltlichen Wertabgaben beweglicher Gebrauchtgegenstände eine Sonderregelung mit dem Ziel eingeführt worden, den beim Erwerb durch einen nicht zum Vorsteuerabzug Berechtigten regelmäßig eintretenden umsatzsteuerlichen Kumulationseffekt zu beseitigen.

Die Umsatzsteuer für derartige Umsätze bemisst sich demnach nicht nach dem Entgelt des Leistungsempfängers, sondern nach der Differenz zwischen Verkaufspreis und dem Einkaufspreis. Der Steuersatz beträgt grundsätzlich 19 % (Regelsteuersatz). Voraussetzung dafür ist, dass der Unternehmer ein Wiederverkäufer ist, die Gegenstände an ihn im Gemeinschaftsgebiet geliefert worden sind und für diese Lieferung weder Umsatzsteuer entstanden noch die Differenzbesteuerung vorgenommen worden ist.

Nach Auffassung des BFH und des EuGH ist die Differenzbesteuerung auch dann anzuwenden, wenn ein Unternehmer Gegenstände liefert, die er seinerseits gewonnen hat, indem er zuvor von ihm erworbene Gebrauchtfahrzeuge zerlegt hat. Ein Ausschluss von der Differenzbesteuerung ist auch bei Nachweisschwierigkeiten unzulässig. Das BMF hat diese Rechtsprechung nunmehr übernommen.

Hinweis: Diese Grundsätze sind in allen offenen Fällen anzuwenden.

Das könnte Sie interessieren

17Mai2019

Europäischer Gerichtshof: Überlassung von Ferienwohnungen zum ermäßigten Steuersatz?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat aktuell zum Anwendungsbereich der Sonderregelung für Reiseleistungen Stellung genommen. In diesem Fall beantwortet der EuGH zwei Fragen ...

Mehr erfahren
14Sept.2015

Differenzbesteuerung: Im Zweifel trägt der Wiederverkäufer die Beweislast

Vor allem beim Handel mit Gebrauchtwagen wird eine besondere Form der Umsatzbesteuerung angewendet: die sogenannte Differenzbesteuerung. Diese setzt in erster Linie voraus, ...

Mehr erfahren
08Feb.2017

Sicherungsübereignung: Bei Verwertung durch die Bank Differenzbesteuerung möglich

Bei der sogenannten Differenzbesteuerung handelt es sich um eine Sonderregelung für die Lieferung beweglicher Gegenstände, die ohne Umsatzsteuer angekauft wurden (z.B. von ...

Mehr erfahren
16Nov.2019

Kleinunternehmer bei Differenzbesteuerung: EuGH klärt Ermittlung des Gesamtumsatzes

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kommt auf Vorlage des Bundesfinanzhofs (BFH) zu dem Ergebnis, dass für die Kleinunternehmerregelung in den Fällen der sogenannten Differenzbesteuerung ...

Mehr erfahren
22Apr.2020

Kleinunternehmerregelung bei Differenzbesteuerung: Umsatzgrenzen beziehen sich auf Gesamteinnahmen

Sind Unternehmer als sogenannte Wiederverkäufer tätig, weil sie gewerbsmäßig mit Gebrauchsgegenständen handeln oder diese im eigenen Namen öffentlich versteigern, können ...

Mehr erfahren
05März2017

Differenzbesteuerung: Günstige Besteuerung beim Ausschlachten von Schrottautos?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich mit der Umsatzbesteuerung der Verwertung von Altfahrzeugen (sogenanntes Ausschlachten) auseinandergesetzt. Dabei hat er eine äußerst ...

Mehr erfahren