Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben eine neue Vereinbarung getroffen, die den Einsatz von Videosprechstunden regelt. Ziel dieser Vereinbarung ist es, die Qualität der telemedizinischen Versorgung zu sichern und gleichzeitig eine strukturierte Anschlussversorgung für Patienten zu gewährleisten. Diese Regelung, die auf dem Digitalgesetz basiert, ist zum 01.03.2025 in Kraft getreten.
Ein zentrales Element der Vereinbarung ist die Einführung eines Ersteinschätzungsverfahrens. Vor der Durchführung einer Videosprechstunde müssen Patienten zunächst durch ein solches Verfahren gehen, um die medizinische Dringlichkeit ihrer Behandlung zu bestimmen. Vermittlungsdienste für Videosprechstunden sind zudem verpflichtet, Termine ausschließlich nach medizinischen Kriterien zu vergeben und dabei keine individuellen Leistungswünsche oder die Kostenträgerschaft zu priorisieren.
Die Vereinbarung legt außerdem besonderen Wert auf die regionale Versorgung. Videosprechstunden sollen primär zwischen Vertragsärzten und Patienten in räumlicher Nähe stattfinden, um eine engere Anbindung an die ambulante Versorgung sicherzustellen. Sollte der Versorgungsbedarf während einer Videosprechstunde nicht vollständig abgedeckt werden können, müssen Ärzte eine strukturierte Anschlussversorgung organisieren, etwa durch die Vermittlung eines Präsenztermins oder durch eine Überweisung.
Die neue Regelung soll die Telemedizin dadurch verbessern, dass sie eine hochwertige, patientenorientierte Versorgung ermöglicht und gleichzeitig sicherstellt, dass Patienten einen gleichberechtigten Zugang zu diesen Leistungen haben. Besonders die Qualität der Videosprechstunden wird durch die neue Vereinbarung gestärkt, da nun auch die Sicherstellung einer geeigneten Anschlussbehandlung ausdrücklich gefordert wird.
Hinweis: Diese Initiative wird als wichtiger Schritt zur Verbesserung der Patientenversorgung und Integration von Videosprechstunden in die medizinische Infrastruktur angesehen. Die neuen Regelungen sollen eine sinnvolle und strukturierte Nutzung von Videosprechstunden fördern und die Qualität der telemedizinischen Versorgung insgesamt verbessern.