Der Abschied vom rosafarbenen Papierrezept wurde eingeläutet: Am 01.07.2023 startete das E-Rezept. Es ersetzt künftig das Kassenrezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Versicherte können ihre Rezepte dann einfach mit der Versichertenkarte oder per E-Rezept-App der Gematik GmbH in der Apotheke einlösen. Darüber informierten der Deutsche Apothekerverband und Gematik in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
Damit Versicherte ihr E-Rezept per App bei der Apotheke digital einlösen können, mussten die Apotheken bislang ihren „E-Rezept-Ready“-Status im Apothekenportal der Gesellschaft für digitale Services der Apotheken mbH manuell pflegen. Diese Eingabe hatten die meisten Apotheken bereits erledigt. In der neuesten Version der App wurde das digitale Einlösen unabhängig von einem händischen Eintrag für alle Apotheken freigeschaltet. Apotheken sind nun aufgefordert, besonders auf digital eingelöste E-Rezepte in ihrem Warenwirtschaftssystem zu achten. Sie sollten den Eingangskanal regelmäßig prüfen. Bei Fragen können sich die Apotheken an ihren Softwareanbieter wenden.
Die E-Rezept-App wurde in Deutschland eine halbe Million Mal heruntergeladen. In Apotheken wurden bereits zwei Millionen E-Rezepte eingelöst. Mehr als 8.000 Apotheken bedienen derzeit jede Woche mindestens ein E-Rezept. Die App „Das E-Rezept“ von Gematik bietet Versicherten komfortable Funktionen, die die Verwaltung und das Einlösen von E-Rezepten erleichtern.
Hinweis: Versicherte können selbst entscheiden, wie sie ihr E-Rezept einlösen. Sie haben dafür drei Möglichkeiten: Mit der E-Rezept-App, mit einem Papierausdruck oder seit dem 01.07.2023 mit einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Für das Verwenden der eGK in der Apotheke ist keine PIN notwendig. Es wird dafür auch kein ergänzender Ausdruck oder eine ergänzende App benötigt. Auf der Gesundheitskarte wird das E-Rezept dabei nicht gespeichert. Die Karte dient lediglich zur Autorisierung der Apotheke für den Abruf der offenen Rezepte.