Einkommensteuer

Preisgeld für eine Dissertation

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
28 Nov. 2020

Gelobt wird jeder gern. Wenn die eigene Arbeit anerkannt wird und man noch ein kleines Preisgeld dafür erhält, freut das jeden. Aber muss man ein solches Preisgeld eigentlich versteuern? Oder ist es steuerfrei? Das Finanzgericht Köln (FG) musste in einem Fall  entscheiden, bei dem es ein Preisgeld für eine Dissertation gab.

Die Klägerin war als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität D beschäftigt. Neben ihrer Tätigkeit am Lehrstuhl fertigte sie ihre Dissertation an. Mit dem Lehrstuhlinhaber hatte sie vereinbart, dass sie zu Beginn ihrer Promotion mehr für den Lehrstuhl arbeiten würde und gegen Ende weniger, damit sie dann mehr Zeit für ihre Dissertation hätte. Für diese erhielt sie im Jahr 2016 einen von der ABC AG gesponserten und von der Universität vergebenen Dissertationspreis. Bei der Veranlagung für das Jahr 2016 berücksichtigte das Finanzamt das Preisgeld entgegen der Ansicht der Klägerin als Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit und die Druckkosten der Dissertation als Werbungskosten.

Die Klage vor dem FG war nicht erfolgreich. Es bestand ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem der Klägerin verliehenen Preis und ihren Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit. Das Preisgeld stellt sich nach objektiven Gesichtspunkten für die Klägerin im weitesten Sinne als Frucht ihrer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin dar. Zwar beinhaltete ihr Anstellungsvertrag keine Promotionspflicht, allerdings wurde ihr durch das Anstellungsverhältnis die Möglichkeit hierzu eröffnet. Damit ist die Dissertation auch das Ergebnis ihrer bezahlten Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin. Das, was sie hierfür erhält, nämlich den anteiligen Lohn und auch das Preisgeld, stellt sich als Frucht dieser Tätigkeit dar. Daneben ist zu berücksichtigen, dass der Preis durch den ehemaligen Arbeitgeber der Klägerin, die Universität, vergeben wurde. Es spricht zumindest die Lebenserfahrung dafür, dass im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zweifel alle Zuwendungen unter dem Gesichtspunkt des Austauschs von Dienstleistung und Gegenleistung erfolgen. Doch unabhängig davon hat die Klägerin selbst ihre Dissertation ihren aktuellen und auch zukünftigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zugeordnet, indem sie im Streitjahr deren Druckkosten dort als Werbungskosten geltend gemacht hat. Sie bringt damit zum Ausdruck, dass ihre Dissertation durch die Erzielung steuerbarer Einnahmen veranlasst bzw. auf diese gerichtet ist.

Hinweis: Haben Sie Zweifel, ob Sie Einnahmen versteuern müssen oder nicht? Fragen Sie uns!

Das könnte Sie interessieren

05Jan.2020

Preisgelder: Wann der Fiskus beteiligt werden muss

Wer ein Preisgeld erhält, sollte zeitnah die Frage nach der Steuerpflicht klären lassen. Denn ist das Geld erst einmal ausgegeben und fordert das Finanzamt dann seinen (Steuer-)Anteil ...

Mehr erfahren
21Okt.2017

Doktortitel: Promotionsaufwendungen eines Zahnarztes als Betriebsausgaben

Eine Weiterbildung ist in der Regel mit geistigen, finanziellen und zeitlichen Anstrengungen verbunden, in steuerlicher Hinsicht stellt sich dieses Thema aber meistens entspannt ...

Mehr erfahren
01Sept.2015

Gewinne und Preisgelder: Wann der Fiskus beteiligt werden muss

Wer Glück im Spiel hat, sollte zeitnah klären lassen, ob sein Gewinn der Einkommensteuer unterliegt. Denn ist das Geld erst einmal ausgegeben und fordert das Finanzamt danach ...

Mehr erfahren
19Juli2019

Platzierungsabhängige Preisgelder: Neues BMF-Schreiben

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 27.05.2019 ein Schreiben zur umsatzsteuerlichen Beurteilung von platzierungsabhängigen Preisgeldern veröffentlicht. Die Regelungen ...

Mehr erfahren
28Sept.2021

Berufs- oder Arbeitsunfähigkeit?: In welchen Fällen das beantragte Ruhegeld einer Apothekerin gerechtfertigt ist

Wann tatsächlich ein Anspruch auf Ruhegeld wegen einer berufsspezifischen Berufsunfähigkeit im Gegensatz zu einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit vorliegt, zeigt folgender ...

Mehr erfahren
06März2018

Änderungsbescheid: Aufhebung und Änderung von Vorläufigkeitsvermerken

Wenn Sie einen Steuerbescheid vom Finanzamt erhalten, kann es sein, dass dieser in bestimmten Punkten vorläufig ist. Das bedeutet, dass das Finanzamt den Bescheid in einigen ...

Mehr erfahren