Erbschaftsteuer

Steuerbefreiung für Familienheime setzt unverzügliche Selbstnutzung voraus

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
09 Okt. 2019

Eltern können ihre selbstbewohnte Immobilie erbschaftsteuerfrei an ihre Kinder vererben, sofern die Kinder das Objekt unverzüglich für die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmen. Sie müssen dafür die Absicht zur Selbstnutzung haben und auch tatsächlich in die Immobilie einziehen.

Hinweis: Eine Nutzung als Zweit- oder Ferienwohnung genügt hier allerdings nicht, da die Immobilie den Lebensmittelpunkt der Kinder bilden muss.

Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zeigt, dass eine unverzügliche Selbstnutzung in der Regel nur dann vorliegt, wenn die Immobilie innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall bezogen wird. Das Kind darf jedoch ausnahmsweise später einziehen, sofern es glaubhaft machen kann, dass ein früherer Einzug nicht möglich und auch nicht selbst verschuldet war. Ein tragfähiger Grund kann beispielsweise eine sich hinziehende Erbauseinandersetzung sein.

Im zugrundeliegenden Urteilsfall hatte der klagende Sohn erst mehr als zwei Jahre nach dem Todesfall (und mehr als sechs Monate nach seiner Eintragung im Grundbuch als Alleineigentümer) mit der Renovierung der von seinem Vater geerbten Immobilie begonnen. Das Haus hatte er noch nicht einmal bis zum Tag der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht (zwei Jahre und acht Monate nach dem Erbfall) bezogen. Der BFH urteilte, dass dem Sohn die Steuerbefreiung für Familienheime zu Recht versagt worden war, da er keine Gründe für diese Verzögerung vorgebracht hatte.

Das könnte Sie interessieren

07Dez.2015

Geerbtes Familienheim: Keine Steuerbefreiung bei von vornherein fehlender Selbstnutzung

Eltern können ihren Kindern ein selbstbewohntes Familienheim erbschaftsteuerfrei vererben, sofern die Kinder die Immobilie nach dem Erbfall unverzüglich zur Nutzung zu eigenen ...

Mehr erfahren
05Feb.2020

Vererben eines Familienheims: Steuerbefreiung entfällt bei Eigentumsaufgabe binnen zehn Jahren

Ehegatten und Lebenspartner können ihre selbstbewohnte Immobilie erbschaftsteuerfrei an den überlebenden Partner vererben, sofern dieser das Objekt unverzüglich für die ...

Mehr erfahren
17Jan.2017

Erbschaftsteuerbefreiung: Geerbtes Familienheim innerhalb von sechs Monaten beziehen

Wenn Sie eine Wohnung erben, kann die Erbschaft steuerfrei sein, sofern der Erblasser vorher selbst in der Wohnung gelebt hat, Sie diese unverzüglich selbst als Familienheim ...

Mehr erfahren
06Dez.2015

Geerbtes Familienheim: Steuerfreiheit gilt auch bei verzögerter Selbstnutzung durch Erben

Erbt ein Kind von seinen Eltern ein bis zum Erbfall selbst bewohntes Familienheim, bleibt dieser Erwerb erbschaftsteuerfrei, wenn das Kind das Haus bzw. die Wohnung unverzüglich ...

Mehr erfahren
11März2017

Geerbtes Familienheim: Keine Erbschaftsteuerbefreiung bei unentgeltlicher Überlassung an Dritte

Eltern können ihren Kindern eine selbstbewohnte Immobilie (= ein „Familienheim“) erbschaftsteuerfrei vererben, sofern die Kinder die Selbstnutzung nach dem Erbfall fortführen ...

Mehr erfahren
06Juni2019

Erbschaft zweier Einheiten: Angrenzendes unbebautes Grundstück ist nicht steuerfrei

Erbt man ein Haus, das der Erblasser zuvor selbst bewohnt hat, und erfüllt man bei der späteren Nutzung die notwendigen Voraussetzungen, so kann die Erbschaft steuerfrei ...

Mehr erfahren