Mindestlöhne steigen in zwei Schritten
Die Pflegekommission hat am 19.11.2025 einstimmig höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege beschlossen. Die Erhöhung erfolgt in zwei Schritten bis zum 01.07.2027 und ist nach Qualifikationsstufen gestaffelt:
Der Pflegemindestlohn gilt bundesweit für alle stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen - ausgenommen Krankenhäuser - und bleibt die einzige einklagbare Vergütung, wenn kein Tarifvertrag besteht. Rund 1,3 Millionen Beschäftigte fallen unter diese Regelung. Zusätzlich empfiehlt die Pflegekommission, dass Altenpflegekräfte weiterhin neun Tage bezahlten Zusatzurlaub pro Kalenderjahr erhalten (bei einer Fünftagewoche), eine Regelung, die bis zum 30.09.2028 gelten soll.
Die Gewerkschaften kritisieren den Beschluss, da die Anpassungen nicht ausreichen würden, um die Abwanderung aus der Altenpflege in Krankenhäuser zu stoppen. Arbeitgeberverbände bewerten die Erhöhung hingegen als moderat und weisen auf die wirtschaftlich schwierige Lage der Branche hin. Eigentlich soll die Anpassung der Mindestlöhne die Attraktivität des Pflegeberufs steigern, die Sicherstellung der Pflegeversorgung unterstützen und den Einrichtungen Planungssicherheit geben.
Hinweis: Die aktuelle Pflegemindestlohn-Verordnung gilt noch bis Juni 2026. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant, die neuen Mindestlöhne auf Grundlage der Empfehlung der Pflegekommission per Verordnung verbindlich festzusetzen.