Die EU-Kommission hat am 08.05.2020 aufgrund der praktischen Schwierigkeiten, die durch das Vorgehen zur Eindämmung der Corona-Krise verursacht werden, beschlossen, das Inkrafttreten von zwei Maßnahmen im Bereich der Umsatzsteuer zu verschieben.
Es soll zum einen die Einführung neuer Mehrwertsteuervorschriften für den elektronischen Handel um sechs Monate verschoben werden. Nach Annahme durch den Rat gelten die Regeln nunmehr ab dem 01.07.2021 anstelle des 01.01.2021. Dadurch haben die Mitgliedstaaten und die Unternehmen genügend Zeit, sich auf die neuen Mehrwertsteuerregeln vorzubereiten.
Zum anderen hat die Kommission beschlossen, die Verschiebung bestimmter Fristen für die Einreichung und den Austausch von Informationen im Rahmen der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden vorzuschlagen. Die Mitgliedstaaten haben drei zusätzliche Monate Zeit, um Informationen über Finanzkonten auszutauschen, deren Begünstigte in einem Mitgliedstaat ansässig sind. Zudem haben die Mitgliedstaaten drei zusätzliche Monate Zeit zum Austauschen von Informationen über bestimmte grenzüberschreitende Steuerplanungsregelungen.
Hinweis: Das Europäische Parlament sowie der Rat sind über die Vorschläge informiert. Um allen Beteiligten Rechtssicherheit zu geben, zählt die EU-Kommission darauf, dass beide Institutionen die Vorschläge möglichst kurzfristig verabschieden.