Freifahrtscheine der Bahn

Rabattfreibetrag erfasst auch Tagesfreifahrtscheine im Fernverkehr

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
15 März 2020

Erhalten Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern Personalrabatte, können sie hierfür einen Rabattfreibetrag von 1.080 € pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Bis zu dieser Wertgrenze bleiben die bezogenen Vorteile dann (lohn-)steuerfrei. Voraussetzung ist aber, dass der Arbeitgeber die Waren und Dienstleistungen, die er dem Arbeitnehmer verbilligt oder kostenlos überlässt, nicht überwiegend für den Bedarf seiner Belegschaft herstellt, vertreibt oder erbringt. Die Waren und Dienstleistungen müssen zur regulären, auf dem Markt verfügbaren Produktpalette des Arbeitgebers gehören.

Ein hessisches Finanzamt hat dieses „Marktargument“ kürzlich bemüht, um den Rabattfreibetrag für Fahrvergünstigungen der Deutschen Bahn AG (DB AG) abzuerkennen. Im zugrundeliegenden Fall erhielt ein Ruhestandsbeamter des Bundeseisenbahnvermögens von der DB AG 2014 diverse Tagesfreifahrtscheine für den Regional- und Fernverkehr. Das Finanzamt erfasste den Vorteil aus den Fernverkehrstickets als steuerpflichtigen geldwerten Vorteil mit dem Argument, Tagesfreifahrtscheine im Fernverkehr würden nur Mitarbeitern der DB AG angeboten, nicht jedoch „normalen“ Bahnkunden. Für diese Freifahrten sei daher kein Rabattfreibetrag anwendbar.

Der Bundesfinanzhof urteilte jetzt allerdings, dass auch die Fernverkehrstickets unter den Rabattfreibetrag fallen. Zwar waren die Tagesfreifahrtscheine im Fernverkehr tatsächlich nicht „fremden Letztverbrauchern“ im allgemeinen Geschäftsverkehr angeboten worden. Hierauf kam es nach Gerichtsmeinung aber nicht an, da sich die Anwendung des Rabattfreibetrags nicht nach der Art der Fahrberechtigung richte, sondern nach der Beförderungsleistung.

Hinweis: Die Personenbeförderung gehört unstreitig zur regulären Produktpalette der DB AG, so dass der Rabattfreibetrag auch für Tagesfreifahrtscheine im Fernverkehr gilt.

Das könnte Sie interessieren

29Juli2017

Rabattfreibetrag: Die Beförderungsleistung und nicht der Fahrschein ist ausschlaggebend

Angestellte in einem Unternehmen, das Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher verkauft, haben manchmal neben ihrem Lohn auch andere Vorteile - zum Beispiel, indem sie ...

Mehr erfahren
04Feb.2019

Auslandseinkünfte: Deutsches Besteuerungsrecht auf Einkünfte eines Berufskraftfahrers

Das deutsche Einkommensteuerrecht sieht eine unbeschränkte Steuerpflicht für diejenigen Steuerpflichtigen vor, die in Deutschland wohnen. Unbeschränkt steuerpflichtig bedeutet ...

Mehr erfahren
02Juli2019

Neue Ländererlasse: Überlassung von Dienstfahrrädern im Fokus

Ab dem Veranlagungszeitraum 2019 gilt eine (zunächst auf drei Jahre befristete) Steuerbefreiung für Vorteile aus der privaten Nutzung von betrieblichen (Elektro-)Fahrrädern ...

Mehr erfahren
11Sept.2019

Fernverkehr: Bald 7 % Umsatzsteuer auf Fahrkarten?

Die Besteuerung des öffentlichen Personentransports ist EU-weit unterschiedlich geregelt. Dänemark hat einen allgemeinen Umsatzsteuersatz von 25 %, für die Personenbeförderung ...

Mehr erfahren
12Nov.2019

Gehaltserhöhung: Steuerfreie Incentives für Arbeitnehmer im Fokus

Gehaltserhöhungen kommen bei Arbeitnehmern häufig nur zu einem Bruchteil an, da die Steuer- bzw. Abgabenlast die Bruttoerhöhung aufzehrt. Erhält ein Arbeitnehmer (Steuerklasse ...

Mehr erfahren
13Okt.2017

Geleaste (Elektro-)Fahrräder: Welche lohnsteuerlichen Regeln bei Überlassung an Arbeitnehmer gelten

Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein geleastes (Elektro-)Fahrrad zur privaten Nutzung, entfaltet dieser Vorgang in der Regel lohnsteuerliche Konsequenzen, weil ...

Mehr erfahren