Für Unternehmer

Das bringt das Gesetz gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
17 Feb. 2017

Am 16.12.2016 hat der Bundesrat dem „Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen“ zugestimmt. Der Titel klingt zwar eher technisch, aber das Gesetz enthält durchaus einige Änderungen, von denen Sie als Unternehmer gehört haben sollten. Diese gelten übrigens seit dem 01.01.2017.

Leider hat der Gesetzgeber einige für Steuerpflichtige günstige Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) für nicht anwendbar erklärt. Neben den - vor allem Großkonzerne betreffenden - Regelungen zur Berichterstattung über weltweite Aktivitäten und Steuerzahlungen gibt es unter anderem folgende Änderungen:

  • Entgegen der BFH-Rechtsprechung sollen Dividenden, die eine Organgesellschaft erhält, künftig nur noch zu 95 % von der Gewerbesteuer befreit sein.

  • Viele Doppelbesteuerungsabkommen machen die Freistellung ausländischer Einkünfte von der inländischen Steuer davon abhängig, dass diese im anderen Staat besteuert werden. Dies wurde dahingehend verschärft, dass bereits eine nur teilweise Nichtbesteuerung im Ausland ausreicht, um insoweit nicht in den Genuss der Steuerbefreiung zu kommen. Erzielen Sie Einkünfte aus dem Ausland, sprechen Sie uns daher bitte an, damit wir prüfen können, ob Sie von dieser Regelung betroffen sind.

  • Wenn bei einem Veräußerungsgeschäft die Veräußerung vor dem Erwerb stattfindet, spricht man von einem „Leerverkauf“. Der Gesetzgeber hat nun auch Leerverkäufe bei Fremdwährungsgeschäften und bei Geschäften mit Gold und Edelmetallen einkommensteuerlich erfasst. Seit der Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 hatte es hierzu keine Regelung mehr gegeben. Haben Sie solche Geschäfte getätigt, sprechen Sie uns bitte an, damit wir erörtern können, wie auf die neue Gesetzeslage zu reagieren ist.

  • Sind Sie zu mindestens 1 %an einer Kapitalgesellschaft beteiligt und beruflich für diese tätig, so kommen für die Erträge aus Ihrer Beteiligung nicht die Regelungen zur Abgeltungsteuer zur Anwendung. Positiver Nebeneffekt hiervon ist, dass Sie Werbungskosten geltend machen können, die mit der Beteiligung zusammenhängen: beispielsweise Zinsen für ein Darlehen, das Sie für den Erwerb der Beteiligung aufgenommen haben. Strittig war bisher, welchen Umfang und welche Qualität die berufliche Tätigkeit für die Gesellschaft haben muss. Und auch hier hat der Gesetzgeber eine günstige BFH-Rechtsprechung überschrieben: Durch die berufliche Tätigkeit muss das wirtschaftliche Agieren der Kapitalgesellschaft künftig maßgeblich beeinflusst werden können. Sind Sie zu mindestens 1 %, aber zu weniger als 25 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt und für diese tätig, sprechen Sie uns daher bitte an, damit wir prüfen können, ob Sie Ihre Werbungskosten für die Beteiligung auch in Zukunft noch geltend machen können.

Das könnte Sie interessieren

15Sept.2016

Multinationale Unternehmen: Bundesregierung will gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vorgehen

Am 13.07.2016 hat die Bundesregierung ein gesetzliches Maßnahmenpaket gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen auf den Weg gebracht. Die wichtigsten Punkte des Gesetzentwurfs ...

Mehr erfahren
03Mai2020

Steuerjahr 2020: Welche Änderungen sich im Lohnsektor ergeben

Für Erwerbstätige bringt das Jahr 2020 diverse steuer- und beitragsrechtliche Änderungen mit sich:Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn wurde um 0,16 € auf 9,35 € ...

Mehr erfahren
16Sept.2019

Jahressteuergesetz 2019: Bundesregierung bringt Entwurf auf den Weg

Die Bundesregierung hat am 31.07.2019 den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften ...

Mehr erfahren
19Jan.2019

Jahressteuergesetz 2018: Änderungen für Privatpersonen und Arbeitnehmer

Der Bundesrat hat am 23.11.2018 dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften ...

Mehr erfahren
15Jan.2019

Umsatzsteuer: Bundesrat gibt grünes Licht für Jahressteuergesetz 2018

Der Bundesrat hat am 23.11.2018 dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften ...

Mehr erfahren
14Juli2020

Vorsteuer-Vergütungsverfahren: BMF passt Umsatzsteuer-Anwendungserlass an

Bereits zum 01.01.2020 sind gesetzliche Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren in Kraft getreten. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat dazu am 07.05.2020 ein Schreiben ...

Mehr erfahren