Ärzteverbände fordern die Anpassung der Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte, da die derzeitigen Abrechnungsgrundlagen veraltet und nicht mehr zeitgemäß seien. Diese Forderung wurde von der Bundesärztekammer (BÄK) und der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses geäußert und von weiteren Sachverständigen unterstützt.
Die BZÄK kritisiert die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) sowohl fachlich als auch betriebswirtschaftlich als überholt. Seit 1988 seien die Honorare der Zahnärzte inflationsbedingt um knapp 109 % entwertet worden. Zudem seien viele der in der GOZ beschriebenen Leistungen inzwischen veraltet. Ferner gebe es mehr als 160 neue zahnärztliche Leistungen, die in der GOZ nicht erfasst seien. Eine Sprecherin der BZÄK betonte, dass die steigenden Kosten, die in der GOZ nicht berücksichtigt werden, junge Zahnärzte davon abhalten könnten, sich niederzulassen.
Ähnlich äußerte sich die BÄK zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die aktuelle GOÄ stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1982 und wurde 1996 nur teilweise novelliert. Sie spiegelt weder den medizinischen Fortschritt noch die Kosten- und Preisentwicklung der letzten Jahrzehnte wider. Viele ärztliche Leistungen, die in der GOÄ nicht enthalten sind, müssen über komplexe Analogbewertungen abgerechnet werden.
Die Anhörung basiert auf einem Antrag der Unionsfraktion, der die Bundesregierung auffordert, eine Novelle der GOÄ und der GOZ unverzüglich in Angriff zu nehmen.
Hinweis: Die Situation verdeutlicht den dringenden Handlungsbedarf zur Anpassung der Gebührenordnungen, um den aktuellen medizinischen Standards und wirtschaftlichen Gegebenheiten gerecht zu werden.