Geschäftsführer einer gGmbH

Unverhältnismäßig hohe Vergütungen führen zum Entzug der Gemeinnützigkeit

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
24 Okt. 2020

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) können unverhältnismäßig hohe Geschäftsführervergütungen dazu führen, dass gemeinnützigen Körperschaften ihr Gemeinnützigkeitsstatus entzogen wird.

Geklagt hatte eine gemeinnützige GmbH, die hauptsächlich Leistungen im Bereich der Gesundheits- und Sozialbranche (psychiatrische Arbeit) erbringt. Das Finanzamt hatte festgestellt, dass der Geschäftsführer jährlich zwischen 136.000 € und 283.000 € als „Gesamtausstattung“ erhielt, und der Gesellschaft infolgedessen die Gemeinnützigkeit entzogen (wegen Mittelfehlverwendung). Die Gesellschaft hatte Jahresumsätze zwischen 7,7 Mio. € und 15,2 Mio. € erwirtschaftet.

Der BFH folgte der Auffassung des Finanzamts in weiten Teilen. Ob eine unverhältnismäßig hohe Vergütung vorliegt, muss nach dem Urteil zunächst durch einen sogenannten Fremdvergleich ermittelt werden. Zu diesem Zweck können allgemeine Gehaltsstrukturuntersuchungen für Wirtschaftsunternehmen herangezogen werden.

Eine unangemessene Vergütung liegt nach dem Urteil jedoch erst für Bezüge vor, die den oberen Rand der angegebenen Gehaltsbandbreite um mehr als 20 % übersteigen. Das Gericht verwies darauf, dass von den Vergleichsgehältern kein Abschlag für Geschäftsführer von gemeinnützigen Organisationen vorgenommen werden muss. Ein Entzug der Gemeinnützigkeit erfordert zudem ergänzend, dass die betroffene Gesellschaft nicht nur geringfügig gegen das Mittelverwendungsgebot verstoßen hat.

Hinweis: Die Entscheidung ist von weitreichender Bedeutung für die Besteuerung gemeinnütziger Körperschaften, da sie die Grundlagen für die Ermittlung von noch zulässigen Geschäftsführerbezügen aufzeigt und diese Grundsätze auch auf andere Geschäftsbeziehungen mit gemeinnützigen Körperschaften übertragen werden können (z.B. auf Miet-, Pacht- und Darlehensverträge).

Das könnte Sie interessieren

14Nov.2017

Ausschluss von Frauen: Freimaurerloge wird nicht als gemeinnützig anerkannt

Wenn Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen nach ihrer Satzung und ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, ...

Mehr erfahren
19Juni2018

Islamischer Verein: Gemeinnützigkeit entfällt bei Erwähnung im Verfassungsschutzbericht

Wenn eine Körperschaft gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt, stehen ihr vielfältige Steuerbefreiungen und steuerliche Vergünstigungen zu. Hervorzuheben ...

Mehr erfahren
10Feb.2017

Steuerbegünstigter Zweckbetrieb: Hotel muss Unterstützung von Hilfsbedürftigen nachweisen

Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, sind von der ...

Mehr erfahren
21Jan.2020

Gemeinnützige GmbH: Keine Selbstlosigkeit bei Cash Circles

Als gemeinnützige Organisation ist die gemeinnützige GmbH (gGmbH) recht selten. Faktisch handelt es sich um eine GmbH mit einer speziellen Satzung bzw. einem entsprechenden ...

Mehr erfahren
19Aug.2015

EU-/EWR-Auslandsspenden: BFH präzisiert Voraussetzungen für Sonderausgabenabzug

Zuwendungen an Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) oder im Europäischen Wirtschaftsraum ...

Mehr erfahren
31Jan.2020

Bistro einer Behindertenwerkstatt: BFH schränkt Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes ein

Viele gemeinnützige Einrichtungen sollten prüfen, ob sie für die Umsätze ihrer Zweckbetriebe weiterhin den ermäßigten Umsatzsteuersatz anwenden können. Grund ist ein ...

Mehr erfahren