Gescheiterte GmbH-Gründung

Vorsteuerabzug aus Beratungsleistungen trotzdem möglich

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
22 Apr. 2015

Unternehmern steht aus ihren Eingangsleistungen für gewöhnlich ein Vorsteuerabzug zu. Problematisch kann der Abzug dann werden, wenn sich ein Unternehmen erst in der Gründungsphase befindet. So etwa in einem Streitfall vor dem Finanzgericht Düsseldorf (FG), in dem sich der Kläger selbständig machen wollte - nach Plan in Form einer Ein-Mann-GmbH. Im Rahmen dieser Existenzgründung hatte er sich beraten lassen und entsprechende Leistungen in Rechnung gestellt bekommen. Das Vorhaben der Existenzgründung setzte er jedoch nie in die Tat um. Das Finanzamt versagte ihm daher den Vorsteuerabzug aus der Beratungsleistung.

Das FG hat dem Kläger den Vorsteuerabzug dagegen zugestanden. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war, dass der Mann die konkrete Absicht gehabt hatte, ein Unternehmen zu gründen, das später steuerpflichtige Umsätze ausführen sollte. Es kommt in diesem Zusammenhang nicht darauf an, dass die Gründung der GmbH später wieder aufgegeben wurde.

Hinweis: Das FG hat seine Entscheidung aus folgender Überlegung abgeleitet: Auch bei der Gründung eines Einzelunternehmens kann der Unternehmer schon aus den Vorbereitungshandlungen die Vorsteuer geltend machen. Dies gilt auch dann, wenn es später gar nicht zur Ausführung von Umsätzen kommt. In diesem Fall prüft die Finanzverwaltung jedoch ganz genau, wie ernsthaft das Vorhaben wirklich war. Die reine Behauptung, ein Unternehmen gründen zu wollen, um zum Beispiel einen Vorsteuerabzug aus dem Kauf eines Computers zu erhalten, reicht dafür keinesfalls aus. 

Das könnte Sie interessieren

28Apr.2017

Vorsteuerabzug: Auch eine fahrlässige Verstrickung in einen Umsatzsteuerbetrug kann Nachteile bringen

Der Vorsteuerabzug ist für ein Unternehmen extrem wichtig. Mit ihm wird sichergestellt, dass der zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer vollständig von der Umsatzsteuer ...

Mehr erfahren
21Juli2019

Vorsteuerabzug: Rechnungsaussteller und leistender Unternehmer müssen identisch sein

Ein Vorsteuerabzug setzt voraus, dass dem Unternehmer eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt, aus der vollständige Angaben hervorgehen (u.a. der vollständige Name und die ...

Mehr erfahren
16Mai2019

Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Leistungen: Frist zum 31.07.2019 beachten

Bezieht ein Unternehmer von anderen Unternehmern Leistungen, kann er nur dann den Vorsteuerabzug aus den Eingangsleistungen geltend machen, wenn er die bezogene Leistung seinem ...

Mehr erfahren
20Okt.2017

Vorsteuerabzug: Aufteilung der Vorsteuern im Unternehmen

In der Regel können Unternehmen aus Eingangsleistungen einen Vorsteuerabzug beanspruchen. Dies ist im deutschen Umsatzsteuerrecht der Normalfall. Einige Unternehmen sind ...

Mehr erfahren
02März2019

Europäischer Gerichtshof: Vorsteuerabzug aus einer bezahlten Anzahlungsrechnung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer aktuellen Entscheidung den vollen Vorsteuerabzug aus einer bezahlten Anzahlungsrechnung gestattet.Bei den Fällen, die zwei ...

Mehr erfahren
17Feb.2016

Vorsteuerabzug: Wann ist man als Leistungsempfänger gutgläubig?

Für den Vorsteuerabzug benötigen Sie eine ordnungsgemäße Rechnung, die unter anderem die Steuernummer und die Anschrift des leistenden Unternehmers sowie die Anschrift ...

Mehr erfahren