Geschenke an Geschäftsfreunde

Finanzämter klammern Pauschalsteuer weiterhin aus 35-€-Grenze aus

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
12 Dez. 2017

Geschenke unter Geschäftsfreunden sind im Wirtschaftsleben gang und gäbe, um Geschäftsbeziehungen zu fördern und Neukunden zu akquirieren. Müsste der Beschenkte den Wert der Zuwendung später versteuern, wäre der Zweck des Geschenks wohl schnell ins Gegenteil verkehrt, denn kaum jemand freut sich über etwas, für das er später selbst bezahlen muss. Um diese negative Folge auszuschließen, können Schenkende die Steuer auf das Geschenk gleich mitübernehmen. Das Einkommensteuergesetz sieht hierfür die Entrichtung einer 30%igen Pauschalsteuer vor.

In einem vielbeachteten Urteil aus dem März 2017 hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) mit der Frage beschäftigt, ob der Schenkende die gezahlte Pauschalsteuer als Betriebsausgaben absetzen darf. Das Gericht verwies auf die Regelungen zum unangemessenen Repräsentationsaufwand, nach denen Geschenke an Geschäftsfreunde mit einem Wert über 35 € (pro Empfänger und Jahr) nicht als Betriebsausgaben abziehbar sind. Die mitgeschenkte Pauschalsteuer darf nach Ansicht des BFH daher nicht als Betriebsausgabe verbucht werden, wenn

  • der Wert des „Hauptgeschenks“ oder

  • die zusammengerechneten Werte von „Hauptgeschenk“ und Pauschalsteuer

die Wertgrenze von 35 € übersteigen.

Hinweis: Demnach darf der Schenker die Pauschalsteuer also auch dann nicht als Betriebsausgabe abziehen, wenn der Wert des „Hauptgeschenks“ zunächst unter 35 € liegt und diese Wertgrenze erst nachträglich durch die Pauschalsteuer überschritten wird.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nun auf diese Rechtsprechung reagiert und auf seiner Internetseite erklärt, dass die Pauschalsteuer von den Finanzämtern weiterhin nicht in die 35-€-Grenze eingerechnet wird. Die Finanzverwaltung hält an einer früheren Vereinfachungsregelung fest, nach der nur der Wert des „Hauptgeschenks“ für die Prüfung der 35-€-Grenze relevant ist, so dass eine Steuerübernahme durch den Schenkenden kein Betriebsausgabenabzugsverbot begründen kann.

Hinweis: Die Auffassung des BMF ist eine gute Nachricht für Unternehmen, die Kunden und Geschäftsfreunde beschenken und die Steuer darauf übernehmen. Für die Frage des Betriebsausgabenabzugs ist allein relevant, ob der Wert des „Hauptgeschenks“ über oder bei maximal 35 € liegt.

Das könnte Sie interessieren

07Sept.2017

Geschenke an Geschäftsfreunde: Pauschalsteuer ist nicht als Betriebsausgabe abziehbar

Im Wirtschaftsleben sind Geschenke unter Geschäftsfreunden gang und gäbe, um Geschäftsbeziehungen zu fördern und Neukunden zu akquirieren. Müsste der Beschenkte den Wert ...

Mehr erfahren
02Okt.2017

Drittlohn: Auch Geschenke an fremde Arbeitnehmer können besteuert werden

Als Unternehmer wissen Sie, dass Geschenke an Geschäftspartner ab einer gewissen Größenordnung nicht mehr abziehbar sind. Bis zu einem Wert von 10 € sind die Aufwendungen ...

Mehr erfahren
02Okt.2016

Geschenke an Geschäftsfreunde: Wann Kalender mit Firmenlogo nicht als Betriebsausgaben abziehbar sind

Eine gute geschäftliche Verbindung lebt nicht nur von stetigem Warenaustausch und Zahlungsflüssen. Es ist auch üblich, sich hin und wieder gegenseitig zu beschenken. Sei ...

Mehr erfahren
27Apr.2016

Betriebsveranstaltungen: In welcher Höhe sind die Bewirtungskosten als Betriebsausgaben abziehbar?

Kosten für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass dürfen vom bewirtenden Unternehmer nur mit 70 % der angemessenen Aufwendungen als Betriebsausgaben abgezogen ...

Mehr erfahren
22März2017

Betriebsveranstaltungen: BMF beantwortet Praxisfragen zur Besteuerung

Für Betriebsveranstaltungen wie Betriebsausflüge, Weihnachts- oder Jubiläumsfeiern sieht das Einkommensteuergesetz seit 2015 einen Freibetrag vor: Zuwendungen, die Arbeitnehmer ...

Mehr erfahren
06Dez.2016

Stipendium: Ohne wirtschaftliche Belastung keine Werbungskosten

Wer für sein Studium oder auch nur für ein Auslandssemester ein Stipendium erhält, der darf sich glücklich schätzen. Doch wie bewertet das Finanzamt diesen „Glücksfall“? ...

Mehr erfahren