Gesetzliche Krankenversicherung

Bonuszahlung der Kasse mindert den Sonderausgabenabzug nicht

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
18 Sept. 2015

Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung können Sie als Sonderausgaben von Ihrer Einkommensteuer absetzen. Eventuelle Beitragsrückerstattungen sind jedoch aus den Beiträgen herauszurechnen: Sie mindern also die abziehbaren Sonderausgaben.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) hat kürzlich entschieden, dass die Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenversicherung den Sonderausgabenabzug nicht mindern. Geklagt hatten Eheleute, die bei der Betriebskrankenkasse (BKK) versichert waren. Sie hatten am „Bonusmodell Vorsorge PLUS“ der BKK teilgenommen und dafür einen Zuschuss von 150 € erhalten. Mit diesem Betrag fördert die BKK private Vorsorge- und Gesundheitsmaßnahmen wie etwa Massagen, Brillen, Behandlungen beim Heilpraktiker, Nahrungsergänzungsmittel oder private Krankenzusatzversicherungen. Das Finanzamt hatte die Bonuszahlung als Beitragsrückerstattung bewertet.

Dem ist das FG nicht gefolgt: Um mit den Sonderausgaben verrechnet werden zu können, müssen Erstattungen gleichartig mit den Beiträgen zur Krankenversicherung sein. Beim Bonusmodell der BKK war diese Gleichartigkeit aber nicht gegeben. Denn mit der Bonuszahlung erstattete die Kasse Krankheitskosten, die nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes waren. Außerdem führte das FG an, dass alle Mitglieder der Krankenkasse einen Anspruch auf Versicherungsschutz hatten - unabhängig davon, ob sie am Bonusprogramm teilnahmen oder nicht.

Hinweis: Es handelt sich zunächst nur um die Entscheidung eines FG. Das endgültige Urteil des Bundesfinanzhofs in dieser Rechtsfrage bleibt daher abzuwarten.

Das könnte Sie interessieren

30Jan.2020

Basisbeiträge zur Krankenversicherung: Bei „Parallelversicherung“ sind nur gesetzliche Versicherungsbeiträge unbegrenzt abziehbar

Seit 2010 können privat und gesetzlich Versicherte ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in Höhe einer sogenannten Basisvorsorge unbegrenzt als Sonderausgaben abziehen. ...

Mehr erfahren
10Mai2018

Doppelte Krankenversicherung: Komplettabzug für Basisbeiträge nur für eine Versicherung

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind seit 2010 hinsichtlich der Basisabsicherung komplett als Sonderausgaben abziehbar. Soweit sie ein darüber hinausgehendes ...

Mehr erfahren
13Nov.2018

Bonuszahlungen: Krankenkassenleistung oder Beitragsrückerstattung?

Schon seit vielen Jahren bieten Krankenkassen in Deutschland ihren Kunden sogenannte Bonusprogramme an: Derjenige, der nachweist, dass er sich gesundheitsbewusst verhält ...

Mehr erfahren
13Dez.2016

Trotz beschränkter Abziehbarkeit in 2009: Erstattete Krankenversicherungsbeiträge mindern den Sonderausgabenabzug

Seit dem Jahr 2010 dürfen Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe als Sonderausgaben abgezogen werden. Vor 2010 war dieser Komplettabzug noch nicht ...

Mehr erfahren
12Juli2019

Krankheitskosten: Bei Verzicht auf Erstattung kein Abzug als außergewöhnliche Belastung

Bekanntermaßen lassen sich Beiträge zur Krankenversicherung als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehen und mindern so das zu versteuernde Einkommen. Des ...

Mehr erfahren
15Nov.2016

Sozialversicherung: Rechengrößen für 2017 angepasst

Die Beitragsbemessungsgrenze ist im deutschen Sozialversicherungsrecht der Betrag, bis zu dem das Arbeitsentgelt oder die Rente eines gesetzlich Versicherten für Beiträge ...

Mehr erfahren