Grundstücksbewertung

Wann kann der gemeine Wert aus einem Anteilskauf angesetzt werden?

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
19 Feb. 2016

Wenn Sie ein Grundstück erwerben, müssen Sie in der Regel mit Grunderwerbsteuer rechnen. Wie hoch diese ausfällt, erfahren Sie vorab von Ihrem Steuerberater und anschließend vom Finanzamt. Im Fall eines Unternehmers aus Nordrhein-Westfalen verlangte das Finanzamt allerdings wesentlich mehr Grunderwerbsteuer als gedacht.

Der Unternehmer hatte nicht direkt ein Grundstück mit einem konkreten Kaufpreis erworben, sondern den hälftigen Anteil an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), an der er mit seinem Bruder zu je 50 % beteiligt war und die nahezu ausschließlich das Grundstück ihr Eigen nannte. Der Anteil wurde dabei mit dem „gemeinen Wert“ bewertet. Das ist der Preis, den er im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung eingebracht hätte. Da der Gesellschaftsanteil nur 100 € wert war und das Grundstück so gut wie der einzige Gegenstand im Betriebsvermögen, sollte auch der Wert des Grundstücks nur 100 € betragen.

Das Finanzamt bediente sich dagegen des sogenannten Ertragswertverfahrens und ermittelte den Wert durch Kapitalisierung der Reinerträge, die in Zukunft mit dem Grundstück dauerhaft erwirtschaftet werden können. Dabei kam es auf viel mehr als 100 €.

Das Finanzgericht Münster (FG) gab dem Finanzamt recht: Der Wert von 100 € betrifft nun einmal den Wert des hälftigen GbR-Anteils und nicht den des Grundstücks. Eine abweichende Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer durch den Ansatz eines niedrigeren gemeinen Werts kann nur durch einen „ordentlichen Verkauf“ mit entsprechendem Verkaufspreis (innerhalb eines Jahres) oder durch die Vorlage eines Gutachtens glaubhaft gemacht werden. Beides hatte der Unternehmer nicht getan. Eine Ableitung des Grundstückswerts allein aus der Bilanz der GbR ist ungeeignet für die Nachweisführung. Der Unternehmer scheiterte - zumindest vorerst.

Hinweis: Sollte sich aus der Revision, die der Unternehmer gegen das FG-Urteil eingelegt hat, eine Neuerung ergeben, informieren wir Sie rechtzeitig.

Das könnte Sie interessieren

17Apr.2017

Umwandlung: Grunderwerbsteuer kann Betriebsausgabe sein

Jeder Unternehmer, der schon einmal ein Grundstück erworben hat, wird es wissen: Grunderwerbsteuer gehört zu den Aufwendungen, die nicht als Betriebsausgaben das Ergebnis ...

Mehr erfahren
06März2019

Grunderwerbsteuer: Konzernklausel gilt nicht als verbotene Beihilfe

Die Grunderwerbsteuer ist in Deutschland nicht nur zu zahlen, wenn ein Grundstück von einem Verkäufer auf einen Erwerber übertragen wird. Vielmehr kämpfen auch Konzerne ...

Mehr erfahren
16März2016

Konzernumstrukturierung: Befreiung von der Grunderwerbsteuer

Je größer das Unternehmen, auf desto mehr Schultern verteilt sich die Verantwortung. Um betriebswirtschaftlich operativ gut arbeiten zu können, bedarf es häufig auch einer ...

Mehr erfahren
29Juli2016

Aufhebung eines Grunderwerbs: Gefährdet ein anschließender Anteilsverkauf die Steuererstattung?

Als Grundstückseigentümer und Unternehmer haben Sie sicher schon einige Schwierigkeiten mit den Eigentumsverhältnissen bei Ihren Immobilien durchlebt. Für die Umsetzung ...

Mehr erfahren
24Juli2017

Grunderwerbsteuer: Grunderwerbsteuerpflicht bei Umstrukturierung

Grunderwerbsteuer fällt nicht nur an, wenn ein Grundstück gekauft wird. Bei einer Personengesellschaft, die ein Grundstück besitzt und deren Gesellschafterbestand sich ...

Mehr erfahren
19Feb.2019

Fehlgeschlagener „Formwechsel“: Ein-Mann-GmbH muss Grunderwerbsteuer entrichten

Wenn Unternehmen umstrukturiert werden und dabei Grundbesitz im Spiel ist, sollten die beteiligten Akteure unbedingt ein Augenmerk auf die grunderwerbsteuerlichen Auswirkungen ...

Mehr erfahren