Grundstücksschenkung

Lebenslanges Wohnrecht löst Grunderwerbsteuer aus

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
26 Feb. 2016

„Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul“, so lautet zumindest ein altes Sprichwort. Das Finanzamt schaut allerdings auch bei Schenkungen sehr genau hin. Wird ein Grundstück verschenkt, ist dieser Vorgang normalerweise „nur“ schenkungsteuerpflichtig. Von der Grunderwerbsteuer ist er grundsätzlich befreit.

Bei genauerem Hinsehen kann die Steuerbefreiung jedoch eingeschränkt werden, wie unlängst auch eine Bremerin feststellen musste, die von ihrem Lebensgefährten eine Wohnung geschenkt bekommen hatte. Der Lebensgefährte hatte sich vor der Schenkung nämlich ein lebenslanges Wohnrecht bestellt. Dies war zwar noch nicht im Grundbuch eingetragen, nach Auffassung des Finanzgerichts Bremen (FG) war das jedoch unerheblich. Steuerlich gesehen ist das Wohnrecht des Lebensgefährten für die Beschenkte nämlich eine Belastung. Und der Wert der Belastung - also der Wert des Wohnrechts - ist mit Grunderwerbsteuer zu belegen.

Warum ist das so? Bei einer Grundstücksschenkung wird nur die tatsächliche Bereicherung mit Schenkungsteuer belastet. In Höhe des Wohnrechtswerts liegt jedoch eine Belastung vor, die die Bereicherung mindert. Entsprechend muss auch die Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer vermindert werden. Um eine doppelte Befreiung zu vermeiden, fällt für die Belastung stattdessen Grunderwerbsteuer an.

Interessante Randnotiz des Urteils war, dass die Beschenkte vermutlich gar keine Schenkungsteuer hätte zahlen müssen, weil ihr Freibetrag höher war als die Bereicherung. Es tut also nichts zur Sache, ob die Belastung bei der Schenkungsteuer geltend gemacht werden kann oder nicht - die Grunderwerbsteuer fällt in einem solchen Fall so oder so an.

Hinweis: Der Urteilsfall wies neben der Grunderwerbsteuer noch weitere Kostenpositionen wie etwa Notarkosten aus, die bei genauerer Planung hätten vermieden bzw. verringert werden können. Wenn Sie Ihren Notar aufsuchen, planen Sie bitte auch einen Termin bei uns ein.

Das könnte Sie interessieren

06Nov.2016

Grundstücksschenkung unter Auflage: Wohnrecht löst Grunderwerbsteuer aus

Bei Grundstücksschenkungen unter einer Auflage müssen die Beteiligten sowohl grunderwerbsteuerliche als auch schenkungsteuerliche Auswirkungen einkalkulieren. Die Schenkung ...

Mehr erfahren
24Aug.2015

Auswanderung: Keine Verrechnung fingierter Veräußerungsgewinne mit -verlusten

Ein Wegzug aus Deutschland wird mitunter nicht nur wegen der Umzugskosten teuer. Auch das Finanzamt schaut sehr genau hin: War der Auswanderer innerhalb der fünf vorhergehenden ...

Mehr erfahren
19Nov.2020

Schenkungsteuer: Auch nachrangiger Nießbrauch mindert den Erwerb des Bedachten

Einem geschenkten Gaul schaut man bekanntlich nicht ins Maul. Manchmal ist ein Geschenk aber derart „belastet“, dass sich ein genauerer Blick durchaus lohnt. Ein solcher ...

Mehr erfahren
25Sept.2017

Grunderwerbsteuer: Wie Grundstücke für Windkraftanlagen besteuert werden

Erwirbt ein Investor ein Grundstück, um darauf eine Windkraftanlage zu errichten, muss er - genau wie private Hauskäufer - die Grunderwerbsteuer einkalkulieren, die je nach ...

Mehr erfahren
06März2019

Grunderwerbsteuer: Konzernklausel gilt nicht als verbotene Beihilfe

Die Grunderwerbsteuer ist in Deutschland nicht nur zu zahlen, wenn ein Grundstück von einem Verkäufer auf einen Erwerber übertragen wird. Vielmehr kämpfen auch Konzerne ...

Mehr erfahren
04Juli2016

Betreutes Wohnen: Ab wann ist die Vermietung eine gewerbliche Tätigkeit?

Kennen Sie als Immobilienbesitzer den Unterschied zwischen einer gewerblichen und einer „normalen“ Vermietung? Zur Abgrenzung schaut die Rechtsprechung immer vereinfachend ...

Mehr erfahren