Gutschrift

Vorsteuerabzug bei Einschaltung eines Strohmanns

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
14 März 2017

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich kürzlich mit der Frage des Vorsteuerabzugs aus Gutschriften auseinandergesetzt. In dem Verfahren hatte ein Großhändler, der mit Alt- und Recyclingmetallen handelte, Vorsteuern aus Gutschriften geltend gemacht. Diese waren auf einen Herrn B ausgestellt, der angeblich Waren an den Großhändler geliefert hatte. Das Finanzamt versagte den Vorsteuerabzug aus den Gutschriften.

Gegen diese Entscheidung klagte der Großhändler vor dem Finanzgericht (FG). Das FG nahm an, dass Herr B die abgerechneten Waren nicht geliefert und dem Großhändler daher kein Vorsteuerabzug zugestanden habe. Dabei stützte es sich neben anderen Indizien und Zeugenaussagen auf eine, laut der B einer von mehreren sogenannten Strohleuten gewesen sei.

Der BFH hob das Urteil auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das FG zurück. Der BFH bemängelt vor allem, dass nicht feststehe, dass Herr B nicht der Warenlieferant gewesen sei. Zudem habe sich der Großhändler vor Beginn der Geschäftsbeziehung durch ein Schreiben des für B zuständigen Finanzamts bestätigen lassen, dass B Unternehmer sei. B sei außerdem bei allen Lieferungen persönlich in den Geschäftsräumen des Großunternehmers anwesend gewesen und habe sich durch Vorlage des Wiegescheins als Anlieferer zu erkennen gegeben. Aus diesen Gründen muss das FG erneut überprüfen, ob B oder ein anderer der Warenlieferant war. Sollte das FG zu dem Ergebnis kommen, dass ein anderer die Waren geliefert hat, ist der Vorsteuerabzug zu versagen.

Hinweis: Die Entscheidung zeigt, wie wichtig es ist, die Identität und die Unternehmereigenschaft des Vertragspartners zu prüfen.

Das könnte Sie interessieren

26Mai2015

Gutschrift: Für den Widerspruch gilt eine Frist von drei Jahren

Normalerweise muss der leistende Unternehmer für seine Leistung oder Lieferung an einen anderen Unternehmer eine Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer ausstellen. ...

Mehr erfahren
26Mai2015

Gutschrift: Für den Widerspruch gilt eine Frist von drei Jahren

Normalerweise muss der leistende Unternehmer für seine Leistung oder Lieferung an einen anderen Unternehmer eine Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer ausstellen. ...

Mehr erfahren
20März2018

Rechnungsberichtigung: Kann eine Rechnung ohne elektronische Signatur berichtigt werden?

Kann eine Rechnung ohne qualifizierte elektronische Signatur berichtigt werden und damit rückwirkend einen Vorsteuerabzug ermöglichen? Ist sie aufgrund der fehlenden Signatur ...

Mehr erfahren
20Feb.2020

Blockheizkraftwerk: Energetische Aufteilungsmethode fraglich

Das Finanzgericht Münster (FG) hat sich mit der Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Wertabgaben von Wärme aus einer Biogasanlage bzw. einem Blockheizkraftwerk (BHKW) ...

Mehr erfahren
24Sept.2015

Falscher Steuerausweis: Berichtigung wirkt nicht auf Zeitpunkt der Rechnungserstellung zurück

Das Prinzip ist ganz einfach: Wer in einer Rechnung Umsatzsteuer ausweist, schuldet den ausgewiesenen Steuerbetrag und muss ihn an das Finanzamt abführen. Die Fehlerquellen ...

Mehr erfahren
27Okt.2016

Gutschrift ohne Lieferung: Leistender Unternehmer schuldet die Umsatzsteuer auch bei Unkenntnis

Normalerweise muss ein Unternehmer, der eine Lieferung oder eine Dienstleistung gegenüber einem anderen Unternehmer erbringt, eine Rechnung schreiben. Von diesem Grundsatz ...

Mehr erfahren