Häusliches Arbeitszimmer

Der Raum muss für die berufliche Tätigkeit nicht erforderlich sein

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
08 Okt. 2019

Erwerbstätige können die Kosten für ihr häusliches Arbeitszimmer in zwei Fallkonstellationen als Werbungskosten absetzen:

  • Tätigkeitsmittelpunkt: Bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt ihrer gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, dürfen sie die Raumkosten unbeschränkt abziehen.

  • Fehlender Alternativarbeitsplatz: Liegt ihr Tätigkeitsmittelpunkt zwar außerhalb des Arbeitszimmers, aber steht ihnen für die zu Hause erledigten Tätigkeiten kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, können sie die Raumkosten beschränkt (maximal 1.250 € pro Jahr) abziehen.

Eine Stewardess aus Nordrhein-Westfalen hat vor dem Bundesfinanzhof (BFH) nun einen wichtigen Etappenerfolg für ihren Raumkostenabzug erzielt: Die Bundesrichter urteilten, dass ein häusliches Arbeitszimmer nicht unbedingt für die berufliche Tätigkeit erforderlich sein muss, damit dessen Kosten abziehbar sind. Zuvor hatten Finanzamt und Finanzgericht (FG) ihr den Raumkostenabzug mit dem Argument verwehrt, dass ein Arbeitszimmer für die Tätigkeit einer Stewardess nicht notwendig sei.

Die Frau hatte die Kosten ihres Arbeitszimmers mit 1.250 € geltend gemacht und erklärt, dass sie sich dort auf anstehende Flüge vorbereite, da ihr hierfür keine andere räumliche Möglichkeit zur Verfügung stehe. Als häusliche Tätigkeiten gab sie unter anderem an: Flugvorbereitung vor jedem Flug (20 Minuten), Lesen und Ausdrucken von Zollbestimmungen (5 Minuten), Recherche im Intranet (10 bis 15 Minuten), Kontrolle der Dienstpläne (10 Minuten).

Das FG hatte jedoch erklärt, dass einer Flugbegleiterin außerhalb ihrer Arbeitszeit im Flugzeug nur wenige gedankliche, schriftliche oder verwaltungstechnische Arbeiten oblägen. Soweit die Stewardess tatsächlich zwingend auf die Vorbereitung von zu Hause aus angewiesen gewesen sei, war der feststellbare zeitliche Umfang dieser Tätigkeiten nach Gerichtsmeinung zu gering (unter 3,1 % der gesamten Arbeitszeit). Der BFH hob das finanzgerichtliche Urteil nun auf und erklärte, dass die Erforderlichkeit eines Arbeitszimmers keine Voraussetzung für den Abzug von dessen Kosten sei.

Gleichwohl verwies der BFH die Sache zurück an das FG, da noch zu klären ist, ob der Raum tatsächlich (nahezu) ausschließlich für die berufliche Tätigkeit genutzt wurde. Nur wenn die privaten Tätigkeiten, die in dem Raum ausgeübt wurden (z.B. Erledigung privater Korrespondenz), der geringen beruflichen Nutzung noch untergeordnet waren, sind die Raumkosten der Stewardess absetzbar.

Hinweis: In Anbetracht der äußerst geringen beruflichen Nutzung des Arbeitszimmers dürfte schon eine minimale private Mitnutzung des Raumes genügen, um den Werbungskostenabzug auszuschließen. In einem anderen Fall aus Rheinland-Pfalz hatte bereits ein leerstehender Schrank im Arbeitszimmer ausgereicht, damit das Gericht von einer entsprechenden privaten Nutzung ausging („Abstellen eines nichtbetrieblichen Gegenstands“).

Das könnte Sie interessieren

11Mai2017

Häusliches Arbeitszimmer: Welche Fallstricke beachtet werden sollten

Wenn Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeiten, können sie die Kosten für ihr Homeoffice unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten absetzen. Die Steuerberaterkammer ...

Mehr erfahren
17Nov.2020

Rechtsanwalt im Nebenberuf: Häusliches Arbeitszimmer ist nicht unbeschränkt abziehbar

Erwerbstätige können die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur dann in voller Höhe als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen, wenn der Raum der Mittelpunkt ...

Mehr erfahren
18Aug.2016

Häusliches Arbeitszimmer: Kein anteiliger Kostenabzug für Küche, Bad und Flur

Wer von zuhause aus arbeitet, kann die Kosten für sein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehen, wennder Raum der Mittelpunkt seiner gesamten ...

Mehr erfahren
06Jan.2016

Häusliches Arbeitszimmer: Klavierstudio unterliegt den Abzugsbeschränkungen

Erwerbstätige können die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur dann in voller Höhe als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen, wenn der Raum der Mittelpunkt ...

Mehr erfahren
30Apr.2015

Häusliches Arbeitszimmer: Kostenabzug kann wegen kleinem und lautem Dienstzimmer eröffnet sein

Sofern Sie als Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeiten, weil Ihr Büro im Betrieb bzw. beim Arbeitgeber zu klein oder zu laut ist, können Sie die Kosten für Ihr häusliches ...

Mehr erfahren
16Juli2016

Betrieb einer Photovoltaikanlage: Kosten des Arbeitszimmers sind nicht (anteilig) absetzbar

In einer vielbeachteten Grundsatzentscheidung aus 2015 hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden, dass ein häusliches Arbeitszimmer nur dann steuerlich ...

Mehr erfahren