Tagesprofilüberschreitungen können arztbezogen auch in Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) festgestellt werden. Da grundsätzlich von einem durchschnittlichen Wert aller Leis-tungen auszugehen sei, kommt es bei der Ermittlung der Honorarkürzung nicht allein auf honorarbegrenzende Maßnahmen - insbesondere Budgetierungen von Gesprächsleistungen - an.
SG Marburg, Urt. v. 11.04.2018 - S 12 KA 401/17