Impfung schließt Quarantäne nicht aus
Auch Ungeimpfte haben Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung
Das Recht auf Entschädigung bei Verdienstausfall soll auch für Ungeimpfte bestehen. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg (VG) im Breisgau entschieden.
Ein Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma wurde im Dezember 2021 positiv auf Covid 19 getestet und blieb insgesamt 15 Tage in Quarantäne, obwohl er nur während der ersten fünf Tage an Symptomen litt. Er wollte eine Ansteckung vermeiden. Vom Arbeitgeber erhielt er für zehn Tage eine Verdienstausfallentschädigung. Die Zeitarbeitsfirma verlangte anschließend vom Land Baden-Württemberg eine Erstattung der Summe. Jedoch verweigerte man dort die Zahlung mit der Begründung, dass der Mitarbeiter nicht geimpft sei.
Das VG aber bejahte nun den Anspruch auf Entschädigung. Es vertritt die Auffassung, dass eine Corona-Impfung zwar sinnvoll sei, eine Quarantäne mit ihr aber nicht zwingend verhindert werden könne. Insofern hätten auch Ungeimpfte Anspruch auf Entschädigung.
Hinweis: Beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim ist eine Berufung möglich.
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