Welche Behandlungen bietet das Krankenhaus in meiner Stadt an? Wie gut sind die Leistungen, die dort angeboten werden? Darüber sollen sich Patienten mithilfeeines Onlineverzeichnisses zukünftig besser informieren können. In seiner Sitzung am 22.03.2024 hat der Bundesrat beschlossen, gegen das Krankenhaustransparenzgesetz keinen Einspruch einzulegen. Das Gesetz war vom Bundestag am 19.10.2023 beschlossen worden. Der Bundesrat hatte am 02.02.2024 den Vermittlungsausschuss angerufen. Dieser empfahl, das Gesetz ohne Änderungen zu bestätigen.
Der Kern des Gesetzes liegt in der Einführung eines Transparenzverzeichnisses, das Patienten zukünftig helfen soll, sich über Leistungen und Qualität von Krankenhäusern zu informieren. Patienten sollen somit in die Lage versetzt werden, fundierte und qualitätsorientierte Entscheidungen für den Ort ihrer Behandlung treffen zu können. Das neue Verzeichnis soll als interaktives Portal Auskunft über das jeweilige Angebot von bundesweit rund 1.700 Kliniken geben. Es sollen Informationen abrufbar sein, welche Einrichtungen welche Eingriffe anbieten, wie oft diese dort vorgenommen werden und wie viele Ärzte und Pflegekräfte vor Ort sind. Ebenfalls ist geplant, Komplikationsraten zu veröffentlichen. Die Angaben sollen übersichtlich und allgemein verständlich sein und ständig aktualisiert werden.
In einer begleitenden Entschließung forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, in der praktischen Umsetzung bzw. bei der nächsten Novellierung des Gesetzes dafür zu sorgen, dass das Transparenzverzeichnis tatsächlich alle Kriterien und Informationen enthält, die für Patienten wesentlich sind. Zudem sollen die Informationen in einer für Laien verständlichen und zugänglichen Weise aufbereitet sein.
Hinweis: Das Gesetz kann nun nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.