MVZ-Regulierungsgesetz gefordert
In seiner Sitzung vom 16.06.2023 forderte der Bundesrat auf Initiative der Länder Bayern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Hamburg in einer Entschließung die stärkere Regulierung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) durch ein entsprechendes MVZ-Regulierungsgesetz. Das Gesetz soll die Monopolstellung einzelner Träger verhindern und eine am Patientenwohl orientierte ambulante Versorgung stärken.
Die Entschließung sieht unter anderem die Schaffung eines bundesweiten MVZ-Registers und eine Kennzeichnungspflicht für Träger und Betreiber auf dem Praxisschild vor. Außerdem sollen Krankenhäuser künftig nur in einem Umkreis von bis zu 50 km von ihrem Sitz ein MVZ gründen können. Zudem ist die Einführung von Höchstversorgungsanteilen für Haus- und Fachärzte vorgesehen - sowohl auf die arztgruppenbezogenen Planungsbereiche als auch auf den gesamten Bezirk der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen bezogen. Ferner enthält die Entschließung Regelungsvorschläge, um die Unabhängigkeit der ärztlichen Berufsausübung im MVZ vor dem Einfluss von Kapitalinteressen zu schützen (z.B. besonderer Abberufungs- und Kündigungsschutz für die ärztliche Leitung und Vorgaben zu deren Mindesttätigkeitsumfang).
Hinweis: In der Begründung verweist der Bundesrat auf das rasante Wachstum von MVZ mit dem aus Ländersicht vorhandenen Risiko von Konzentrationsprozessen. Die steigende Zahl investorengetragener MVZ gefährde die flächendeckende, umfassende Versorgung. Investoren verlagerten die Versorgungskapazitäten zunehmend in lukrative Ballungsgebiete und legten einen stärkeren Fokus auf gut skalierbare und umsatzsteigernde Leistungen - mit der Folge, dass nicht mehr das gesamte Behandlungsspektrum abgebildet wurde.