Insolvenz des Abrechnungsdienstleisters

Berichtigung des geschuldeten Umsatzsteuerbetrags?

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
20 Nov. 2022

Das Finanzgericht Baden-Württemberg (FG) hat sich mit der Möglichkeit der Berichtigung eines geschuldeten Umsatzsteuerbetrags bei Insolvenz des Abrechnungsdienstleisters befasst. Fraglich war, ob eine Apotheke den geschuldeten Umsatzsteuerbetrag berichtigen kann, wenn über das Vermögen des von ihr für Abrechnungszwecke mit den gesetzlichen Krankenkassen beauftragten Dienstleisters das Insolvenzverfahren eröffnet wird, bevor dieser das von den Krankenkassen an ihn überwiesene Entgelt an die Apotheke weitergeleitet hat.

Geklagt hatte eine Apotheke, die den gesetzlichen Krankenkassen Arznei- oder Heilmittel liefert, welche die Versicherten als Sachleistungen erhalten. Die Apotheke schloss mit einer GmbH einen Vertrag zur Übernahme der Abrechnungstätigkeit und des Einzugs von Rezeptforderungen. Auf dieser Basis rechnete die GmbH mit den Krankenkassen ab. Sie übernahm den Forderungseinzug in ihrem Namen auf Rechnung der Apotheke, erhielt von den Krankenkassen die Zahlungen für die Arzneimittellieferungen und teilte der Apotheke den Zahlungseingang mit.

Die Apotheke berechnete die Umsatzsteuer nach vereinbarten Entgelten. In ihren monatlichen Voranmeldungen berücksichtigte sie die noch offenen Restzahlungen für August und September 2020 abzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer. Bevor die GmbH diese Restzahlungen an die Apotheke weiterleiten konnte, wurde über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Apotheke legte gegen die Umsatzsteuer-Voranmeldungen für August und September 2020 Einspruch ein und trug vor, dass die Restzahlungen uneinbringlich geworden seien. Das Finanzamt vertrat jedoch die Auffassung, dass das Entgelt aufgrund der Abtretung der Ansprüche gegen die Krankenkasse an die GmbH der Apotheke zuzurechnen und daher nicht uneinbringlich sei.

Dem folgte auch das FG. Die Krankenkasse habe die Gegenleistung vereinbarungsgemäß an die GmbH gezahlt. Das Entgelt sei daher nicht uneinbringlich. Die Leistungsverhältnisse zwischen der Apotheke und den Krankenkassen sowie zwischen der Apotheke und der GmbH seien grundsätzlich getrennt zu betrachten. Die Umsatzsteuer sei mit den Lieferungen für die Krankenkasse an deren Versicherte entstanden. Die Abtretung der Ansprüche an die GmbH ändere daran nichts. Zum Zeitpunkt der Zahlung der Krankenkasse an die GmbH sei der Anspruch der Apotheke auf die Gegenleistung erloschen. Die Apotheke habe das vereinbarte Entgelt vereinnahmt.

Hinweis: Die Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig.

Das könnte Sie interessieren

23Nov.2022

Insolvenz des Abrechnungsdienstleisters: Berichtigung des geschuldeten Umsatzsteuerbetrags?

Das Finanzgericht Baden-Württemberg (FG) hat sich mit der Möglichkeit der Berichtigung eines geschuldeten Umsatzsteuerbetrags bei Insolvenz des Abrechnungsdienstleisters ...

Mehr erfahren
03Aug.2020

Nichtgelieferte Blockheizkraftwerke: Berichtigung von Anzahlungsrechnungen

Das Finanzgericht Baden-Württemberg musste im folgenden Urteilsfall über die Möglichkeit der Berichtigung von Anzahlungsrechnungen für später nichtgelieferte Blockheizkraftwerke ...

Mehr erfahren
09Juni2020

Punktebonus im Einzelhandel: Gesammelte Punkte der Kunden mindern die Umsatzsteuer erst bei Einlösung

Viele Einzelhändler bieten ihren Kunden Bonuskarten an, mit denen sie Punkte sammeln können, die sich dann bei späteren Einkäufen einlösen, gegen Prämien eintauschen ...

Mehr erfahren
06Okt.2017

Arzneimittel: Lieferung einer ausländischen Apotheke führt zur Umsatzsteuerpflicht der Krankenkasse

Die Lieferung von Medikamenten durch Apotheken ist, soweit dies im Inland geschieht, umsatzsteuerpflichtig. Komplizierter wird es, wenn ausländische Apotheken Arzneimittel ...

Mehr erfahren
10Mai2018

Pharmarabatte: BFH stellt umsatzsteuerliche Gleichbehandlung her

Ein vielbeachtetes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) lässt die Pharmabranche aufhorchen: Das Gericht entschied, dass eingeräumte Rabatte für Arzneimittellieferungen die ...

Mehr erfahren
22Nov.2018

Umsatzsteuer bei Ausstellung von Scheinrechnungen: Kein Betriebsausgabenabzug möglich

Das Finanzgericht Münster (FG) hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass geschuldete Umsatzsteuerbeträge aus einer Tätigkeit, die ausschließlich zur Erstellung von ...

Mehr erfahren