Internetverkäufe

Schwelle zum gewerblichen Handel überschritten

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
08 März 2019

Wer seinen Keller oder Dachboden entrümpelt und den vorgefundenen Hausrat im Internet verkauft, hat in der Regel keine steuerlichen Konsequenzen zu befürchten - als Privatverkäufer entfaltet seine Tätigkeit keine steuerliche Relevanz.

Anders sieht es aus, wenn er Wertgegenstände wie Schmuck, Kunstgegenstände, Antiquitäten oder Sammlerobjekte innerhalb eines Jahres nach Anschaffung gewinnbringend veräußert. In diesem Fall erzielt der Privatverkäufer einen Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft, den er in seiner Einkommensteuererklärung angeben und mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern muss. Gewinne bleiben aber steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften weniger als 600 € im Kalenderjahr beträgt.

Ein Internethandel kann sich aber von einem (regelmäßig steuerfreien) Privatverkauf zu einem (steuerpflichtigen) gewerblichen Handel entwickeln. Die Kriterien für diesen „Grenzübertritt“ sind:

  • Dauer und Intensität der Verkaufsaktivitäten

  • Höhe der erzielten Entgelte

  • regelmäßige Verkäufe über längere Zeiträume (durchschnittlich 30 Verkäufe im Monat)

  • planmäßiges Tätigwerden (z.B. gezielter Ankauf von Gegenständen für den Weiterverkauf)

  • Anbieten von Neuware oder vielen gleichartigen Gegenständen

  • professioneller Auftritt im Internet (Werbung, Shop, Auftritt als Powerseller)

  • Verkauf für Dritte

Je mehr der genannten Kriterien erfüllt sind, umso wahrscheinlicher liegt ein gewerblicher Handel vor, der beim Finanzamt anzumelden ist. In diesem Fall sind folgende steuerliche Konsequenzen zu beachten:

  • Umsatzsteuer: Liegen die Umsätze des Vorjahres über 17.500 € brutto und im laufenden Jahr über 50.000 € brutto, wird Umsatzsteuer fällig. Bleiben die Umsätze unter diesen Grenzen, kann der Internethändler die Kleinunternehmerregelung nutzen, so dass er seine Waren ohne Umsatzsteuer verkaufen kann. Allerdings bleibt ihm dann auch der Vorsteuerabzug verwehrt.

  • Einkommensteuer: Der Gewinn aus Gewerbebetrieb muss in der Regel in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Es gilt aber ein steuerfreier Grundfreibetrag von 9.168 € pro Jahr (für 2018: 9.000 €).

  • Gewerbesteuer: Liegt der jährliche Gewinn über 24.500 €, fällt Gewerbesteuer an. Diese Steuer ist teilweise auf die Einkommensteuer anrechenbar.

Hinweis: Wer als Onlinehändler die Merkmale der Gewerblichkeit erfüllt, sollte frühzeitig mit offenen Karten spielen und seine Umsätze und Gewinne beim Fiskus angeben. Da die Finanzbehörden die Verkaufsaktivitäten gewerblicher Internethändler mittlerweile über spezielle Analyseprogramme aufdecken können, lassen sich Verkäufe im großen Stil nur schwer verheimlichen. Werden gewerbliche Händler im Nachhinein enttarnt, drohen ihnen erhebliche Steuernachzahlungen und Zinsforderungen sowie ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung.

Das könnte Sie interessieren

05Mai2017

Vorratsgesellschaften: Wiederholte Gründung und Veräußerung ist gewerbliche Tätigkeit

Was ist private Vermögensverwaltung und was ist gewerbliche Tätigkeit? In der Regel ist diese Frage einfach zu beantworten. In Einzelfällen bzw. in Randbereichen wird es ...

Mehr erfahren
25Mai2015

Unternehmereigenschaft: Verkauf von Schmuckstücken bei eBay

In einem erst kürzlich veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts Köln (FG) ging es um die Frage, wann der Verkauf über eBay zur Annahme einer unternehmerischen Tätigkeit ...

Mehr erfahren
25Mai2015

Unternehmereigenschaft: Verkauf von Schmuckstücken bei eBay

In einem erst kürzlich veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts Köln (FG) ging es um die Frage, wann der Verkauf über eBay zur Annahme einer unternehmerischen Tätigkeit ...

Mehr erfahren
22Juli2015

Internethandel: Wann überschreiten Anbieter die Grenze zur Steuerpflicht?

Wenn Sie regelmäßig Waren über eine Internetplattform wie beispielsweise eBay verkaufen, sollten Sie die steuerlichen Konsequenzen Ihres Handels kennen. Es gilt: Privatpersonen, ...

Mehr erfahren
03Apr.2017

Gewerblicher Grundstückshandel: Wann ein Mehrfamilienhaus als mehrere Objekte gilt

Als privater Grundstückseigentümer weiß man: Wenn man sein Grundstück erst zehn Jahre nach dem Kauf wieder veräußert, dann wird der Verkaufsgewinn nicht besteuert. Anders ...

Mehr erfahren
19Okt.2019

Verschwiegene Verkaufsgewinne: Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach einem Steuerstrafverfahren

An sich weiß man ja, dass man in seiner Buchführung alle Käufe und Verkäufe angeben muss. Was aber geschieht, wenn jemand einige gewinnbringende Verkäufe verschweigt ...

Mehr erfahren