Deutschlandweit erhalten Unternehmer momentan amtlich aussehende Schreiben, in denen ihnen eine kostenpflichtige Registrierung, Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-ID-Nummern) angeboten wird. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weist aktuell darauf hin, dass diese Schreiben weder vom BZSt noch von anderen amtlichen Stellen stammen. Die Vergabe von USt-ID-Nummern erfolgt durch das BZSt stets kostenfrei.
Hinweis: Eine USt-ID-Nummer ist für Unternehmer mit grenzüberschreitenden Lieferbeziehungen erforderlich, die beispielsweise Waren in das übrige Gemeinschaftsgebiet liefern oder Lieferungen im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften ausführen.
Das BZSt weist auf seiner Internetseite darauf hin, dass Unternehmer die USt-ID-Nummer bei einer Firmenneugründung direkt bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen können. Dies geschieht durch Ankreuzen eines entsprechenden Feldes im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“, den der Neugründer zur Anzeige seiner geschäftlichen Aktivitäten ohnehin einreichen muss. Daneben besteht für Unternehmer die Möglichkeit, eine USt-ID-Nummer über die Internetseiten des BZSt oder schriftlich anzufordern. In keinem Fall entstehen dafür jedoch Gebühren.
Hinweis: Vorsicht ist also vor Schreiben geboten, die eine Veröffentlichung von Firmendaten wie USt-ID-Nummern anbieten und durch Aktenzeichen und Paragraphennennungen einen behördlichen Eindruck erwecken. Im Kleingedruckten finden sich häufig Hinweise zu „Veröffentlichungsbeträgen“ oder „Eintragungsgebühren“, die mehrere hundert Euro pro Jahr betragen können. Wer sich auf ein solches Angebot eingelassen hat, sollte Zahlungen zurückhalten und sofort anwaltlichen Rat suchen.