Istversteuerung

Schlüssiges Verhalten ersetzt förmlichen Antrag

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
22 Apr. 2015

Im Normalfall entsteht die Umsatzsteuer mit der Ausführung einer Leistung.

Beispiel: Ein Installateur repariert bei einem Kunden eine Wasserleitung. Die Arbeiten schließt er am 29.06.2014 ab. Die Rechnung über die Installationsarbeiten erhält der Kunde am 25.10.2014 und bezahlt sie erst am 20.11.2014.

Die Umsatzsteuer ensteht dennoch schon mit Ablauf des Monats Juni und wird am 10.07.2014 gegenüber dem Finanzamt fällig. Der Unternehmer muss sie also vorfinanzieren.

Für die Entstehung der Umsatzsteuer ist weder die Ausstellung einer Rechnung noch die Zahlung des Kunden erforderlich. Unabhängig von alledem entsteht die Steuer mit dem Ablauf des Monats, in dem die Leistung ausgeführt wurde (Sollversteuerung).

Für kleinere Gewerbeunternehmen bis zu einem Vorjahresumsatz von 500.000 € gibt es eine Vereinfachung: Zur Vermeidung solcher Belastungen kann das Finanzamt - auf Antrag des Unternehmers - die sogenannte Istversteuerung genehmigen.

In einem Streitfall, über den das Finanzgericht Niedersachsen (FG) entschieden hat, hatte der Unternehmer den Antrag nicht schriftlich gestellt. Vielmehr hatte er seine Umsätze einfach nach der Istversteuerung in seinen Steuererklärungen angegeben. Auch nach Ansicht des FG muss der Antrag nicht förmlich gestellt werden, sondern kann auch durch ein entsprechendes schlüssiges Verhalten (konkludente Antragstellung) erfolgen. Ein förmliches Genehmigungsschreiben des Finanzamts ist dann ebenfalls nicht erforderlich.

Hinweis: Es besteht die Möglichkeit, eine Dauerfristverlängerung für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung zu beantragen. Dann wird die Umsatzsteuer immer erst einen Monat später fällig. Allerdings ist für diese Erleichterung eine pauschale Sondervorauszahlung zu leisten, so dass die Fristverlängerung zu einer finanziellen Belastung führt.

Das könnte Sie interessieren

09Nov.2020

Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Bundeszentralamt für Steuern informiert

Es gehen derzeit vermehrt Anträge auf die Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bzw. Mitteilung der dazu gespeicherten Daten beim Bundeszentralamt ...

Mehr erfahren
31Okt.2016

Grenzüberschreitende Vorsteuervergütung: Ordnungsgemäßer Antrag setzt auch elektronische Rechnung voraus

Als Unternehmer sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt. Normalerweise wird Ihnen die Vorsteuer aus den Eingangsumsätzen im Rahmen Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. der ...

Mehr erfahren
04Jan.2019

Umsatzsteuer-Voranmeldung: Muster für das Jahr 2019 veröffentlicht

Das Bundesfinanzministerium hat am 08.10.2018 die Muster der Vordrucke für Umsatzsteuer-Voranmeldungen für das Jahr 2019 veröffentlicht. Für die Voranmeldungszeiträume ...

Mehr erfahren
14Dez.2019

Umsatzsteuer-Voranmeldung: Neue Vordrucke für 2020

Das Bundesfinanzministerium hat am 30.09.2019 die Muster der Vordrucke für Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Vorauszahlungsverfahren für das Jahr 2020 veröffentlicht. Es ...

Mehr erfahren
05Juli2020

Ist-Versteuerung: Widerruf einer erteilten Genehmigung

Die Genehmigung zur Ist-Versteuerung wird regelmäßig mit einem Widerrufsvorbehalt ausgesprochen. Darauf weist die Oberfinanzdirektion Karlsruhe (OFD) in einer Verfügung ...

Mehr erfahren
22Sept.2019

Unwahre Angaben des Unternehmers: Ist-Besteuerung kann zurückgenommen werden

Im Regelfall wird die Umsatzsteuer nach vereinbarten Entgelten berechnet (Soll-Versteuerung). Die Steuer entsteht für Lieferungen und sonstige Leistungen dann mit Ablauf ...

Mehr erfahren