Jobticket

Monatliche Freigrenze von 44 € kann auch für Jahreskarten gelten

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
27 Apr. 2016

Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Jobticket zu dem gleichen Preis, den er zuvor mit dem Verkehrsträger ausgehandelt hat, bleibt dieser Vorgang ohne lohnsteuerliche Konsequenzen, weil aufseiten des Arbeitnehmers kein geldwerter Vorteil entsteht. Anders ist der Fall gelagert, wenn der Arbeitgeber ihm das Jobticket günstiger oder sogar komplett kostenlos überlässt. In diesem Fall liegt ein Sachbezug vor, der nach einer neuen Weisung des Bayerischen Landesamts für Steuern wie folgt zu behandeln ist:

Hinweis: Würde der Vorteil aus einem (Jahres-)Jobticket dem Arbeitnehmer zusammengeballt im Monat der Überlassung zufließen, wäre die 44-€-Freigrenze für diesen Monat in aller Regel überschritten, so dass der Vorteil vom Arbeitnehmer versteuert werden muss.

Hinweis: Arbeitnehmer können mit ihrem Jobticket also von der 44-€-Freigrenze profitieren, wenn die Jahreskarte durch eine monatliche Zahlungsweise in einzelne „Monatsvorteile“ aufgesplittet wird. Voraussetzung ist allerdings, dass die Tarifbestimmungen des Verkehrsanbieters diese Zahlungsweise auch vorsehen.

Fundstelle/n:
BayLfSt, Vfg. v. 12.08.2015 – S 2334.2.1-98/5 St32; www.steuer-telex.de

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