Jobticket
Monatliche Freigrenze von 44 € kann auch für Jahreskarten gelten
Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Jobticket zu dem gleichen Preis, den er zuvor mit dem Verkehrsträger ausgehandelt hat, bleibt dieser Vorgang ohne lohnsteuerliche Konsequenzen, weil aufseiten des Arbeitnehmers kein geldwerter Vorteil entsteht. Anders ist der Fall gelagert, wenn der Arbeitgeber ihm das Jobticket günstiger oder sogar komplett kostenlos überlässt. In diesem Fall liegt ein Sachbezug vor, der nach einer neuen Weisung des Bayerischen Landesamts für Steuern wie folgt zu behandeln ist:
Hinweis: Würde der Vorteil aus einem (Jahres-)Jobticket dem Arbeitnehmer zusammengeballt im Monat der Überlassung zufließen, wäre die 44-€-Freigrenze für diesen Monat in aller Regel überschritten, so dass der Vorteil vom Arbeitnehmer versteuert werden muss.
Hinweis: Arbeitnehmer können mit ihrem Jobticket also von der 44-€-Freigrenze profitieren, wenn die Jahreskarte durch eine monatliche Zahlungsweise in einzelne „Monatsvorteile“ aufgesplittet wird. Voraussetzung ist allerdings, dass die Tarifbestimmungen des Verkehrsanbieters diese Zahlungsweise auch vorsehen.
Fundstelle/n:
BayLfSt, Vfg. v. 12.08.2015 – S 2334.2.1-98/5 St32; www.steuer-telex.de
Das könnte Sie interessieren
24Dez.2016
Wenn Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern verbilligte oder kostenlose Jobtickets anbieten, wenden sie ihnen damit in der Regel lohnsteuerlich relevante geldwerte Vorteile zu. Wie ...
Mehr erfahren17Aug.2018
Arbeitnehmer, die mit dem Auto zur Arbeit pendeln, haben es mitunter schwer: Sie quälen sich täglich durch den Berufsverkehr, lassen viel Geld an der Zapfsäule und müssen ...
Mehr erfahren14März2019
Zum 01.01.2019 sind zahlreiche steuerliche Änderungen in Kraft getreten, auf die das Sächsische Staatsministerium der Finanzen nun hingewiesen hat:Steuertarif: Der steuerfreie ...
Mehr erfahren19Jan.2019
Der Bundesrat hat am 23.11.2018 dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften ...
Mehr erfahren31Okt.2018
Wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer entlohnt, zum Beispiel in Form des monatlichen Gehalts, des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes oder eines Bonus, fallen auf diese Lohnbestandteile ...
Mehr erfahren22Okt.2020
In Zeiten der Corona-Pandemie arbeiten viele Arbeitnehmer mittlerweile tageweise oder komplett von zu Hause aus. Die Tätigkeit im Homeoffice ist oftmals nicht in den Arbeitsverträgen ...
Mehr erfahren