Jung hilft Alt

FinMin formuliert Besteuerungsregeln für das Projekt „Wohnen für Hilfe“

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
20 März 2017

In jedem Alter hat man mit bestimmten Problemen zu kämpfen: Während Studenten ihren Alltag zwar in der Regel aus eigener Kraft meistern können, verfügen sie häufig über wenig Geld und finden daher keinen bezahlbaren Wohnraum. Ältere Leute sind demgegenüber häufig auf Hilfe angewiesen und haben leerstehende Zimmer in ihrer Wohnung oder in ihrem Haus zu bieten.

Eine wechselseitige Lösung beider Probleme bietet das bundesweite Projekt „Wohnen für Hilfe“, bei dem ältere Menschen ihren Wohnraum jüngeren Mietern zur Verfügung stellen und von ihnen im Gegenzug Hilfe im Alltag erhalten.

Hinweis: In den meisten Programmen dieses Projekts muss der Mieter seinem Vermieter pro Quadratmeter bezogenem Wohnraum eine Stunde Hilfe pro Monat leisten; die geleisteten Stunden werden als Mieterlass angerechnet.

Das Finanzministerium Hamburg (FinMin) hat sich mit den steuerlichen Konsequenzen dieser Wohnpartnerschaften befasst und folgende Unterscheidung getroffen:

  • Variante I: Der Mieter arbeitet seine Miete durch Hilfe im Alltag ab (z.B. Einkaufen, Kochen, Begleitdienste). In diesem Fall besteht zwischen Mieter und Vermieter ein Dienstverhältnis, so dass die Finanzämter auf Seiten des Mieters regelmäßig Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (Arbeitslohn) ansetzen müssen. Auf Seiten des Vermieters werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt.

  • Variante II und III: Der Mieter arbeitet seine Miete durch gemeinnützige Tätigkeiten im unmittelbaren Wohnumfeld des Seniors ab (Modell II) oder er erbringt gemeinnützige bzw. ehrenamtliche Tätigkeiten im Stadtgebiet ohne Erhalt einer Aufwandsentschädigungspauschale (Modell III). In diesen Fallvarianten müssen die Ämter einzelfallabhängig prüfen, welche Einkunftsart vorliegt. Nach Auffassung des FinMin bestehen keine Bedenken, auf Seiten des Mieters ebenfalls von Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit (Arbeitslohn) auszugehen. Auf Vermieterseite muss einzelfallabhängig geprüft werden, ob er überhaupt eine Einkünfteerzielungsabsicht verfolgt (Voraussetzung für die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung).

Hinweis: Es ist somit sehr vom Einzelfall abhängig, welche steuerlichen Konsequenzen die Finanzämter bei Wohnpartnerschaften ziehen - insbesondere bei der gemeinnützigen Ableistung der Miete.

Das könnte Sie interessieren

26Apr.2019

Kind mit Behinderung: Erwerbsunfähigkeitsrente zählt voll zu den Einkünften

Kinder mit Behinderung haben oft Schwierigkeiten, sich im wirtschaftlichen Alltag der nicht körperlich oder psychisch beeinträchtigten Berufstätigen zurechtzufinden, egal ...

Mehr erfahren
02März2021

Entstellung nach Operation: Muss die Krankenkasse die Kosten für Hautstraffung übernehmen?

Mit der Frage, ob eine gesetzliche Krankenversicherung dazu verpflichtet ist, die Kosten für eine beidseitige Oberarmstraffung zu übernehmen, wenn eine Entstellung nach ...

Mehr erfahren
23Feb.2023

Chronische Müdigkeit: Was müssen Krankenkassen leisten?

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat sich in zwei aktuellen Beschlüssen mit der Versorgungssituation von Patienten mit Chronischem Fatigue-Syndrom (CFS) ...

Mehr erfahren
27Dez.2018

Ferienwohnung: Dauerhafte Verluste bei Vermietung an eine Hotelbetriebsgesellschaft

Einkünfte aus Vermietungen an fremde Dritte sind selbst dann, wenn sie dauerhaft verlustbringend sind, bei der Einkommensteuerfestsetzung zu berücksichtigen und mindern ...

Mehr erfahren
13Nov.2020

Vermietung von Ferienwohnungen: Welche Einkunftsart liegt bei hotelmäßigem Vertrieb durch Vermittler vor?

Private Vermieter sind häufig daran interessiert, dass ihre aus der Vermietung erzielten Überschüsse vom Finanzamt als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und nicht ...

Mehr erfahren
13Apr.2018

Vermietung: Umsatzsteuerliche Fragen bei Unterbringung von Flüchtlingen

Aufgrund der politischen Situation weltweit suchen aktuell viele Flüchtlinge und Asylbewerber Zuflucht in Deutschland. Der Bedarf an Wohnraum steigt somit. Viele Vermieter ...

Mehr erfahren