Kein Zugriff auf beschlagnahmte Unterlagen

Rechtsstreit ist nicht entscheidungsreif

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
13 Aug. 2020

Stellen Sie sich vor, Sie klagen vor dem Finanzgericht (FG), können aber ihre Klagebegründung nicht hinreichend substantiiert ausarbeiten, weil die hierfür erforderlichen Unterlagen beschlagnahmt sind und beim Finanzamt lagern. In diesem Fall widerspricht es dem eigenen Rechtsempfinden, wenn das FG die Klage als unzulässig verwerfen würde, weil die Klägerseite eine Rechtsverletzung nicht substantiiert geltend machen konnte.

Ein solcher Fall lag nun dem Bundesfinanzhof (BFH) vor: Ein Unternehmer hatte im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung seine Bankkontoauszüge, Aufzeichnungen über Bareinnahmen und die dazugehörigen Belege (Buchhaltungsunterlagen) an das Finanzamt übergeben. Nachdem gegen ihn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden war, ordnete das Amtsgericht die Beschlagnahme der noch beim Finanzamt befindlichen Gewinnermittlungsunterlagen an.

Das Finanzamt nahm infolge der Außenprüfung erhebliche Hinzuschätzungen vor und setzte Mehrsteuern von rund 461.000 € fest. Der Unternehmer klagte gegen die Hinzuschätzungen und versuchte weitgehend erfolglos, die beschlagnahmten Unterlagen in Kopie zu erhalten. Eine Übersendung erfolgte nur für einen Teilbereich der betrieblichen Aktivitäten und zum Teil erst am Tag der mündlichen Verhandlung. Das FG verwarf die Klage des Unternehmers und urteilte, dass dieser nicht substantiiert habe geltend machen können, inwieweit er durch die Bescheide in seinen Rechten verletzt worden sei.

Der BFH hob das finanzgerichtliche Urteil nun wegen Verfahrensmängeln auf und entschied, dass der Rechtsstreit wegen der für den Kläger unzugänglichen Unterlagen nicht entscheidungsreif war. Die Klägerseite hatte nachvollziehbar dargelegt, dass die beschlagnahmten Unterlagen zur Anfertigung einer sachgerechten Klagebegründung zwingend erforderlich gewesen wären. Angesichts der Bedeutung dieser Unterlagen für die Höhe der Hinzuschätzungen hätte das FG erkennen müssen, dass der Rechtsstreit nicht entscheidungsreif war.

Hinweis: Der BFH verwies die Sache zurück an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung.

Das könnte Sie interessieren

03Juni2018

Bezeichnung des Klagebegehrens: Antrag auf „anderweitige Festsetzung“ ist zu ungenau

Eine gute Kommunikation ist das A und O jeder zwischenmenschlichen Beziehung. Nur wer offen über seine Probleme spricht, kann bei seinem Gegenüber auf Verständnis und Hilfestellung ...

Mehr erfahren
07Juli2018

Finanzgerichtsprozess: Kopie der kompletten Steuerakte kann selten verlangt werden

So mancher Rechtsstreit erreicht die höchsten Instanzen, obwohl der Streitgegenstand eigentlich nur eine Kleinigkeit ist. So auch in einem neuen Fall des Bundesfinanzhofs ...

Mehr erfahren
16Juli2018

Sachaufklärung des Finanzgerichts: Abgelehnte Zeugenvernehmung begründet Verfahrensmangel

Wenn Beteiligte eines Finanzgerichtsprozesses einen Beweisantrag stellen, ist das Finanzgericht (FG) grundsätzlich verpflichtet, diesem Antrag nachzukommen und zum Beispiel ...

Mehr erfahren
25Okt.2018

Datenzugriff: Anspruch auf Herausgabe von digitalen Unterlagen

Das Finanzamt kann von Ihnen als Steuerpflichtigem Zugriff auf Ihre digitalen Daten und Datenverarbeitungssysteme verlangen. Der Zugriff ist auf Daten beschränkt, die für ...

Mehr erfahren
04Dez.2018

Datenzugriff: Anspruch auf Herausgabe von digitalen Unterlagen

Das Finanzamt kann von Ihnen als Steuerpflichtigem Zugriff auf Ihre digitalen Daten und Datenverarbeitungssysteme verlangen. Der Zugriff ist auf Daten beschränkt, die für ...

Mehr erfahren
24Juli2015

GoBD und Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug auch bei Buchführungsmängeln möglich

Ende letzten Jahres hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer ...

Mehr erfahren