Kinder im Steuerrecht

Wie Eltern vom Fiskus entlastet werden

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
04 Okt. 2017

Kinder schenken viel Freude, kosten aber auch viel Geld. Welche steuerlichen Vorteile der Fiskus für Eltern bereithält, hat nun die Steuerberaterkammer Stuttgart zusammengefasst:

  • Kinderbetreuungskosten: Kosten für Kindergärten, Kindertagesstätten, Ganztagspflegestellen und Tagesmütter können zu zwei Dritteln, maximal 4.000 € pro Kind und Jahr, als Sonderausgaben abgezogen werden. Gleiches gilt für die Kosten eines Au-pairs, soweit diese auf die Kinderbetreuung und die Beaufsichtigung bei den Hausaufgaben entfallen. Wichtig für die steuerliche Anerkennung von Betreuungskosten ist, dass die Eltern eine Rechnung über die Leistung erhalten haben und die Zahlung unbar (z.B. per Überweisung) erfolgt ist. Steuerlich nicht anerkannt werden Kosten, die auf Unterrichtsleistungen (z.B. Nachhilfe-, Sprach- und Musikunterricht, Computerkurse), Freizeitbeschäftigungen (z.B. Reitstunden) und die Verpflegung des Kindes entfallen.

  • Kindergeld und Kinderfreibeträge: Für das erste und zweite Kind erhalten Eltern ein monatliches Kindergeld von jeweils 192 €, für das dritte Kind monatlich 198 € und für jedes weitere Kind monatlich 223 €. Alternativ können je Kind ein Kinderfreibetrag von 4.716 € und ein Betreuungsfreibetrag von 2.640 € berücksichtigt werden, so dass insgesamt ein Betrag von 7.356 € des elterlichen Einkommens unbesteuert bleibt. Wichtig: Eltern können Kindergeld und Kinderfreibeträge nicht gleichzeitig beziehen. Das Finanzamt prüft im Einkommensteuerbescheid, ob die Steuerersparnis durch den Abzug der Kinderfreibeträge höher ist als der Anspruch auf Kindergeld. Ist dies der Fall, werden die Kinderfreibeträge vom Einkommen der Eltern abgezogen und das Kindergeld wird über einen Zuschlag auf die Einkommensteuer wieder zurückgefordert. Kindergeld und Kinderfreibeträge werden grundsätzlich nur bis zum 18. Geburtstag des Kindes gewährt. Befindet sich das Kind in Ausbildung, liegt die Altersgrenze bei 25 Jahren.

  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Wer ein Kind alleine großzieht, erhält einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1.908 € pro Jahr. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 240 €. Alleinerziehende erhalten den Freibetrag über die Steuerklasse II oder indem sie einen entsprechenden Antrag auf der Anlage Kind der Einkommensteuererklärung stellen.

  • Ausbildungsfreibetrag: Für volljährige Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden und außerhalb des elterlichen Haushalts untergebracht sind, können Eltern einen Ausbildungsfreibetrag von 924 € pro Jahr beantragen (ebenfalls auf der Anlage Kind). Voraussetzung ist, dass die Eltern für das Kind noch einen Kindergeldanspruch haben.

Das könnte Sie interessieren

06Jan.2020

Kinder in Ausbildung: Welche Steuervergünstigungen den Eltern zustehen

Kinder sind etwas Wunderbares, kosten aber auch viel Geld. Das Statistische Bundesamt hat errechnet, dass für ein Kind von der Geburt bis zum 18. Geburtstag Kosten von 126.000 ...

Mehr erfahren
22Jan.2019

Kindergeld und Freibeträge: Bundesrat stimmt steuerlichen Entlastungen ab 2019 zu

In seiner Sitzung am 23.11.2018 hat der Bundesrat dem Familienentlastungsgesetz zugestimmt. Das Gesetz sieht sowohl eine Anhebung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags ...

Mehr erfahren
01März2017

Steueränderungen 2017: Pauschalen und Freibeträge erhöhen sich

Wenn alljährlich an Silvester die Sektkorken knallen, erhöhen sich regelmäßig viele steuerliche Freibeträge und Pauschalen. Das ist auch zum 01.01.2017 geschehen:Grundfreibetrag ...

Mehr erfahren
02Jan.2016

Familienförderung: Welche steuerlichen Vergünstigungen können Eltern beanspruchen?

Das Statistische Bundesamt hat errechnet, dass Eltern für ihr Einzelkind durchschnittlich 584 € pro Monat nur für sogenannte Konsumausgaben aufwenden - bis zur Volljährigkeit ...

Mehr erfahren
15Apr.2018

Kindergeld: Berufsausbildung endet nicht bereits mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse

Eltern können für ein volljähriges Kind bis zu dessen 25. Geburtstag Kindergeld und Kinderfreibeträge beanspruchen, wenn das Kind während dieser Zeit noch für einen ...

Mehr erfahren
10Apr.2020

Auszahlungsbeschränkung: Auswirkung auf die Hinzurechnung des Kindergeldanspruchs

Haben Sie Kinder? Wenn ja, dann haben Sie wahrscheinlich auch Kindergeld beantragt. Im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung wird allerdings überprüft, ob der Anspruch ...

Mehr erfahren