Kindergeld

Erklärung der Beendigung der Erstausbildung aufgrund einer irrigen Rechtsauffassung

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
29 Dez. 2018

Wissen Sie, wann die Ausbildung ihres Kindes steuerrechtlich gesehen endet? Die Familienkasse weiß es in der Regel nicht. Deshalb verlangt sie Erklärungen der Eltern bzw. des Kindergeldberechtigten, um entscheiden zu können, wann die Ausbildung beendet ist, und damit auch die Zahlung des Kindergeldes einzustellen.

Das Finanzgericht Düsseldorf (FG) hat hierzu nun entschieden, dass die Erklärungen der Eltern über die Beendigung der Ausbildung unrichtig sein können. Die Familienkasse darf sich nicht auf die Erklärungen der Eltern verlassen. Im zugrundeliegenden Streitfall hatte der Vater der Familienkasse das Ende der Ausbildung seiner Tochter bereits zu Beginn der Ausbildung angezeigt. Ein Jahr nach dem Ende der Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten und dem Ende der Kindergeldzahlungen beantragte er erneut Kindergeld. Seine Begründung: Die Tochter erweitere ihre Ausbildung, sie strebe nun den Berufsabschluss Verwaltungsfachwirtin an. Es handle sich somit um eine mehraktige Berufsausbildung handeln. Dem schenkte die Familienkasse aber keinen Glauben.

Zwar können mehraktige Ausbildungen auch als einheitliche Erstausbildung bewertet werden, allerdings muss es sich dann bei dem Berufsabschluss des letzten Ausbildungsakts um das Berufsziel des Kindes handeln. Der Vater hatte aber ursprünglich erklärt, dass mit Ende der Fachangestelltenausbildung die Erstausbildung beendet sei. Die Richter des FG stellten allerdings fest, dass diese Erklärung des Vaters auf einer irrigen Rechtsauffassung beruhte. Kindergeld wird aber nicht aufgrund einer Rechtsauffassung, sondern aufgrund von Tatsachen gezahlt. Die Tochter hatte zwar eine Fachangestelltenausbildung begonnen, sich jedoch schon davor um die Ausbildung zur Verwaltungsfachwirtin beworben. Da sie mit ihrer Bewerbung keinen Erfolg hatte, nahm sie den Umweg über die Fachangestelltenausbildung. Zweifel hinsichtlich des Berufsziels der Tochter gab es insoweit nicht. Der Vater obsiegte daher mit seiner Klage.

Hinweis: Sie haben Schwierigkeiten mit der Familienkasse? Mitunter werden Leistungen nicht bewilligt, weil - wie in diesem Streitfall - nicht dem Gesetz entsprechende Verwaltungsauffassungen im Umlauf sind. Wir überprüfen gerne Ihren Fall und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.

Das könnte Sie interessieren

23Aug.2020

Kein Kindergeld bei Vollzeiterwerbstätigkeit: Sparkassenfachwirt-Fortbildung gehört nicht mehr zur erstmaligen Berufsausbildung

Wenn der eigene Nachwuchs mehrere Ausbildungen hintereinander absolviert, stellt sich die Frage, wie lange die Familienkasse den Eltern noch Kindergeld auszahlt. Nach dem ...

Mehr erfahren
12Sept.2018

Sparkassenfachwirt: Ausbildung ist kindergeldbegünstigt

Wann ist eine Ausbildung beendet? Immer wieder streiten sich Finanzämter, Familienkassen und Steuerpflichtige darüber vor den Finanzgerichten. Und immer wieder haben die ...

Mehr erfahren
25Juli2017

Arbeitslos: Kindergeld trotz fehlender Registrierung bei der Agentur für Arbeit

Kindergeld wird ohne besondere Anforderungen bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Häufig wird jedoch die Kindergeldzahlung auch noch bis zum 25. Geburtstag genehmigt, zum Beispiel ...

Mehr erfahren
08Nov.2017

Ausbildung: Kindergeld trotz abgeschlossener Berufsausbildung und Vollzeitbeschäftigung

Wann ist eine Berufsausbildung beendet? Und wann ist eine Berufsausbildung im steuerlichen Sinne beendet? Die Antworten auf diese Fragen können durchaus unterschiedlich ausfallen. ...

Mehr erfahren
04Dez.2017

Kindergeld: Wann ist ein behindertes Kind hilflos?

Wissen Sie, wie lange man für sein Kind Kindergeld erhalten kann? Die richtige Antwort lautet: lebenslang. Die Regel ist das selbstverständlich nicht. Nur wenn schwerwiegende ...

Mehr erfahren
09Juli2018

Azubi in U-Haft: Kein Kindergeldanspruch bei Aufgabe der Ausbildung

Kindergeld wird für volljährige Kinder in der Regel nur gezahlt, solange sie sich noch in einer Berufsausbildung befinden. In diesem Fall besteht der Kindergeldanspruch ...

Mehr erfahren