Der Bund will künftig die Qualität der stationären Versorgung in Deutschland offenlegen. Krankenhäuser sollen ab April 2024 über ein Transparenzverzeichnis des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) Informationen über Leistungen, Angebote und Qualität öffentlich machen. Das Bundeskabinett hat am 13.09.2023 den Entwurf des sogenannten Krankenhaustransparenzgesetzes beschlossen.
Das Gesetz sieht einen interaktiven Krankenhausatlas im Internet vor. In diesem Atlas ist ersichtlich, welche Klinik welche Leistungen mit welcher Qualität anbietet. Krankenhäuser sind demnach verpflichtet, dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die notwendigen Angaben zu übermitteln. Das InEK liefert die Auswertungen und das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (QITIG) bereitet die Daten für das Verzeichnis auf.
Das Transparenzverzeichnis soll die folgenden Informationen bieten:
Geplant ist eine fortlaufende Aktualisierung der Veröffentlichung. Zukünftig können weitere Daten in das Transparenzverzeichnis aufgenommen werden. Die Veröffentlichung durch das BMG soll weder Auswirkungen auf die Krankenhausplanung der Länder noch auf die Krankenhausvergütung haben. Die Leistungsgruppen werden ausschließlich zur Veröffentlichung im Transparenzgesetz benannt.