In den vergangenen Jahren ist es immer öfter zu Lieferengpässen bei Medikamenten gekommen, beispielsweise bei Kinderfiebersaft, Antibiotika oder Krebsmedikamenten. Dem will die Bundesregierung nun entgegenwirken. Mit Anreizen beim Preis, einem Frühwarnsystem - und neuen Regeln für Apotheken.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Zahl der Produktions- und Lieferengpässe bei Arzneimitteln deutlich angestiegen sei. Dies betreffe insbesondere patentfreie Arzneimittel. Der Bundesrat hat dazu in einer Plenarsitzung am 12.05.2023 eine Stellungnahme beschlossen und fordert, insbesondere unter Einbeziehung der Pharmabranche eine langfristige Strategie zu erarbeiten. Ziel sei es, die Versorgung mit Arzneimitteln sicherzustellen sowie die eigene Produktion und Forschung zu stärken und zu fördern. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren soll geprüft werden, ob eine angemessene Vorhaltung von versorgungsrelevanten Arzneimitteln im Regelsystem auf allen Handelsstufen ausgebaut werden kann - insbesondere beim pharmazeutischen Großhandel.
Die Länderkammer sprach sich zudem dafür aus, die Vergütung von Apotheken vor allem vor dem Hintergrund der hohen Energiekosten sowie der Inflation auf eine auskömmliche Grundlage zu stellen. Dafür sei es erforderlich, die Regelungen der Arzneimittelpreisverordnung entsprechend anzupassen sowie Anpassungsmechanismen für Inflation oder Lohnkostensteigerungen zu schaffen.
Ferner sind strukturelle Maßnahmen im Bereich der Festbeträge und Rabattverträge sowie weitere Anforderungen vorgesehen, zum Beispiel eine Pflicht zur mehrmonatigen Lagerhaltung.
Hinweis: Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese verfasst sodann eine Gegenäußerung. Beides wird dann dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Wenn dieser das Gesetz verabschiedet, wird der Bundesrat in einer der nächsten Plenarsitzung dazu noch einmal abschließend beraten.