Lohnsteuerabzugsmerkmale

Eingetragene Lebenspartner werden in elektronisches Verfahren integriert

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
22 Dez. 2015

Seit 2013 ist im Einkommensteuergesetz geregelt, dass die für Ehegatten und Ehen geltenden steuerlichen Vergünstigungen auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden sind. Diese „Öffnung“ des Gesetzes resultiert aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus 2013 und gilt in allen offenen Fällen. Auch wenn die rechtliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren damit erreicht ist, bestanden bislang noch etliche technische Hürden, um Lebenspartner im Besteuerungsverfahren genauso wie Ehegatten zu behandeln. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weist darauf hin, dass eine dieser Hürden nun gefallen ist.

Seit dem 01.11.2015 übermitteln die Meldebehörden dem BZSt diejenigen Informationen, die für die Bildung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale bei Lebenspartnern benötigt werden. Damit können die Informationen zum Lohnsteuerabzug wie bei Ehegatten künftig vollautomatisch an den Arbeitgeber übermittelt werden. Bei Lebenspartnerschaften, die vor dem 01.11.2015 begründet worden sind, werden diese Informationen kurzfristig an das BZSt übermittelt; die Verarbeitung der Daten soll bis Ende März 2016 abgeschlossen sein.

Ebenfalls ab dem 01.11.2015 werden (vollständig vorhandene) Daten zu Lebenspartnerschaften genutzt, um beim Finanzamt automatisiert die Lohnsteuerklassenkombination IV/IV für eingetragene Lebenspartner zu bilden und an den Arbeitgeber zu übermitteln.

Hinweis: Sofern der Arbeitnehmer nicht will, dass sein Arbeitgeber über die Steuerklassekombination von seiner Ehe oder Lebenspartnerschaft erfährt, kann er dies beim Finanzamt beantragen - auch schon, bevor er sein Jawort gegeben hat. Das Finanzamt unterdrückt dann die (automatisierte) Bildung der Steuerklasse IV/IV und die Übermittlung an den Arbeitgeber.

Das könnte Sie interessieren

18Okt.2019

Gleichgeschlechtliche Paare: Nachträgliche Zusammenveranlagung ist möglich

Durch das Lebenspartnerschaftsgesetz haben gleichgeschlechtliche Paare seit August 2001 die Möglichkeit, eine eheähnliche Verbindung in Form einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ...

Mehr erfahren
16Jan.2016

Erbschaft- und Schenkungsteuer: Lebenspartner müssen für Steuerklasse I standesamtlich verpartnert sein

Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht unterteilt Erwerber in drei verschiedene Steuerklassen, die günstigste Steuerklasse I wird unter anderem Ehegatten und Lebenspartnern ...

Mehr erfahren
12Dez.2018

Gleichgeschlechtliche Paare: Ehegattensplitting rückwirkend möglich

Es war ein langer Kampf: Nachdem im Jahr 2001 als vorübergehende Legitimierung gleichgeschlechtlicher Paare das Lebenspartnerschaftsgesetz ins Leben gerufen worden war, wurde ...

Mehr erfahren
01Sept.2017

Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Mann und Frau erhalten keinen Splittingtarif

Homosexuelle Paare mit eingetragener Lebenspartnerschaft wurden im Jahr 2013 einkommensteuerrechtlich vollständig mit Eheleuten gleichgestellt, so dass sie unter anderem ...

Mehr erfahren
17Jan.2018

Steuerklassenwahl 2018: BMF gibt Tipps für Ehegatten und Lebenspartner

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem neuen Merkblatt dargestellt, welche Besonderheiten bei der Wahl der Lohnsteuerklassen für das Jahr 2018 gelten. Die Aussagen ...

Mehr erfahren
25Jan.2017

Erbschaftsteuer: Unverheiratete müssen nicht wie Eheleute behandelt werden

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner werden bei der Erbschaftsteuer besonders begünstigt: Sie fallen in die günstigste Steuerklasse I mit Steuersätzen zwischen 7 % ...

Mehr erfahren