Lohnzuschuss

Bei Gehaltsumwandlung keine Pauschalierung möglich

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
01 Nov. 2018

Geld für Arbeitskraft - das ist im Grunde genommen der Kern der Definition für steuerpflichtigen Arbeitslohn. Eine etwas feinere Definition schließt auch noch andere Vorteile und Bezüge wie zum Beispiel die Überlassung eines Firmenwagens oder Ähnliches ein. Sofern ein Vorteil jedoch nicht für die Überlassung der Arbeitskraft, sondern vom Arbeitgeber freiwillig und zusätzlich gezahlt wird, ist mitunter sogar Steuerfreiheit oder zumindest eine pauschale Lohnversteuerung möglich.

Im Rahmen der pauschalen Versteuerung werden entweder 15 % oder 25 % als Lohnsteuer auf die Entgeltbestandteile erhoben. Sofern der Prozentsatz seiner individuellen Lohnversteuerung höher ist, hat der Arbeitnehmer also mehr Netto vom Brutto. Auch der Arbeitgeber hat etwas davon, denn der pauschal versteuerte Lohn kann zusätzlich noch sozialversicherungsfrei sein. Die insgesamt zu zahlenden Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung sind daher - ebenso wie die entsprechenden Beiträge der Arbeitnehmer - geringer.

Im Steuerrecht gibt es allerdings Einschränkungen bzw. Bedingungen für die Anwendung dieser Pauschalierungsmethode. Einerseits sind die Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn nur bei freiwilliger und zusätzlicher Zahlung, andererseits nur bei bestimmten Sachverhalten zulässig. Hierzu zählen zum Beispiel die Gestellung von Mahlzeiten, Betriebsveranstaltungen, Erholungsbeihilfen, Verpflegungsmehraufwendungen, Aufwendungen für den Arbeitsweg, die Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten (auch Zubehör und Internetnutzung) und die Übereignung oder Bezuschussung von Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge.

In einem Fall des Finanzgerichts Düsseldorf (FG) mussten die Richter einem Arbeitgeber jedoch Grenzen aufzeigen. Denn ein Arbeitgeber ist verpflichtet, die pauschal versteuerten Zuschüsse (für Internetnutzung und Fahrtwege) zusätzlich zum Arbeitslohn zu zahlen. Wenn zunächst das Gehalt reduziert und anschließend „als Ersatz“ dafür ein Zuschuss gezahlt wird (so war es im Streitfall), sprechen zumindest die Richter des FG von einer Gehaltsumwandlung. Das Erfordernis der Zusätzlichkeit ist hierbei nicht gegeben. In der Konsequenz ist daher auch keine Pauschalierung erlaubt. Der klagende Arbeitgeber musste die Lohnsteuer nachzahlen.

Hinweis: Das Finanzgericht Münster urteilte in einem ähnlichen Fall komplett anders - also zugunsten des Arbeitgebers. Beide Streitfälle sind mittlerweile beim Bundesfinanzhof anhängig, der diese Frage klären wird. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Das könnte Sie interessieren

16Mai2020

Arbeitgeberleistungen: BMF wendet neue Rechtsprechung zum Zusätzlichkeitserfordernis nicht an

Diverse Steuerbefreiungen und -begünstigungen für Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer sind an die einkommensteuerrechtliche Voraussetzung geknüpft, dass diese ...

Mehr erfahren
25Dez.2015

Zulage für Mehrarbeit: Eine Pauschale ist nur mit jährlicher Berichtigung steuerfrei

Mehrarbeit, Wochenendarbeit und das Arbeiten an Feiertagen ist nicht jedermanns Sache. Üblicherweise zahlen Arbeitgeber daher zusätzlich zum Arbeitslohn eine Zulage, die ...

Mehr erfahren
27Okt.2017

Ungenutzt: Kosten für das beruflich bedingte Vorhalten einer Wohnung

Haben Sie ein Arbeitszimmer oder einen doppelten Haushalt? Dann wissen Sie sicherlich schon, dass die Aufwendungen hierfür steuerlich bedeutsam sind und als Werbungskosten ...

Mehr erfahren
11Dez.2016

Rechtswidrig geleistete Mehrarbeit: Entschädigungszahlung ist steuerbarer Arbeitslohn

Feuerwehrleute aus dem gesamten Bundesgebiet haben in den vergangenen Jahren Entschädigungszahlungen für rechtswidrig geleistete Mehrarbeit von ihren Arbeitgebern erhalten.Der ...

Mehr erfahren
10Jan.2018

Förderung der Elektromobilität: Aufladen von klassischen E-Bikes beim Arbeitgeber ist nun steuerfrei möglich

Damit Deutschland seinen CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2020 erheblich senkt, hat der Gesetzgeber durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr ...

Mehr erfahren
19Dez.2017

Lohnsteuer sparen: Trotz Lohnkürzung mehr Netto vom Brutto

Wie wäre es, wenn bei der nächsten Gehaltsverhandlung vereinbart würde, dass der Arbeitgeber weniger zahlen muss, der Arbeitnehmer aber netto mehr erhält? Ist das möglich? ...

Mehr erfahren